„Zu wenig Mindestlohn und zu langsam die Erhöhung“ macht DGB-Stadtverbandsvorsitzender Peter Mai keinen Hehl aus seiner Enttäuschung über die Erhöhung vom 1. Januar: „Die Steigerung macht gerade mal eine Steigerung von 1,6 % auf 9,50 € pro Stunde aus und gleicht die steigenden Lebenshaltungskosten in Corona-Zeiten auf keinen Fall aus.“
Die bis Juli 2022 geplante Steigung von rund 12 % auf 10,45 € klinge zwar viel, sei es angesichts des langsamen Anstiegs jedoch nicht. „Nach aktuellem Stand wären mindestens 12,63 € pro Stunde nötig, um ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung zu garantieren“, macht DGB-Stadtverbandsvorstand Carsten Peters deutlich: „Das Ziel muss also sehr zügig ein Mindestlohn von 13 € pro Stunde sein, um ein existenzsicherndes Einkommen zu haben, Kaufkraftverluste auszugleichen und Altersarmut zu vermeiden. Zudem ist diese Erhöhung aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen dringend erforderlich. Wer dies verweigert, zementiert Niedriglöhne sowie Einkommens- und Altersarmut!“
Notwendig sind auch intensivere Kontrollen: Die Kontrolle Schwarzarbeit stellte 2019 steigende Mindestlohnverstöße fest: „Ein Verstoß darf kein ‚Kavaliersdelikt‘ oder Ordnungswidrigkeit mehr sein. Es sind deutlich mehr Kontrollen durch den Zoll erforderlich. Insbesondere ist in diesen Fällen auch der Straftatbestand der Steuerhinterziehung anzuwenden. Hinzu kommen die unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteile, die sich bestimmte Arbeitgeber auf dem Rücken der Beschäftigten, die dann obendrein als Aufstocker*innen beim Sozialamt vorstellig werden müssen, verschaffen. Kurzum: Es bleibt noch sehr viel zu tun!“
„Dennoch ist klar, dass der Mindestlohn immer nur die zweitbeste Lösung als Lohnuntergrenze sein kann. Wir wollen zuallererst gute Tariflöhne. Dafür ist wichtig, dass die Tarifbindung gestärkt wird. Dies ist auch Aufgabe der Politik, die öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben sollte. Zudem muss die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.“
Hintergrund: Gemäß dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 wurde der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 € je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €.
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