Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Münster hat am Wochenende umfangreiche Kontrollen im Taxigewerbe im Münsterland durchgeführt. Das Fazit: Hier wird „überwiegend korrekt“ gearbeitet.
Bundesweit wurden am Wochenende verdachtsunabhängige Kontrollen durch Zöllner im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt. An den Kontrollen waren die jeweilige Landespolizei und Landesfinanzbehörde mitbeteiligt. Neben der Einhaltung des Mindestlohns von aktuell 10,45 € wurden der unrechte Bezug von Sozialleistungen und das Nachkommen von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die illegale Ausländerbeschäftigung durch den Zoll geprüft.
In Münster hatten sich am Samstagabend rund 30 Kräfte des Hauptzollamts Münster und des Finanzamts Münster unter Reisende und Feierfreudige im Innenstadtbereich gemischt und insgesamt 129 Taxifahrer in der Nähe von Großveranstaltungen, Diskotheken, Gastronomiebetrieben und weiteren öffentlichen Orten befragt. Zudem suchten die Einsatzkräfte den Taxistand am Flughafen Münster/Osnabrück auf sowie 37 Taxiunternehmen in den Kreisen Borken und Steinfurt. Straftatbestände im Taxigewerbe ergaben sich dabei zunächst nicht, wie es in einer entsprechenden Presseerklärung heißt.
„In Einzelfällen zeigt sich, wie wichtig diese präventive Maßnahme für die Fahrer ist. So haben die Kollegen einen Fahrer angetroffen, der seine Standzeiten nicht bezahlt bekommt. Standzeiten mit der Bereitschaft zum Taxifahren sind aber Arbeitszeiten und müssen entsprechend vergütet werden“, erklärt Marina Pöpping, Sprecherin des Hauptzollamts Münster. Die Geschäftsunterlagen der Firmen mit Verdachtsfällen werden in den kommenden Wochen weiter ausgiebig gesichtet und geprüft.