Zollkontrolle: Verstöße im Gastrogewerbe Bundesweite Schwerpunktprüfung / Verstöße gegen Stundenaufzeichnungspflicht und Mindestlohnzahlung

Auch Eiscafés wurden im Rahmen der bundesweiten Zollkontrolle auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. (Foto: Zoll)
Auch Eiscafés wurden im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung durch das Hauptzollamt Münster auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. (Foto: Zoll)

Eine bundesweite Zollkontrolle im Gastronomiegewerbe brachte zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ans Licht. Das Hauptzollamt Münster war an der Aktion beteiligt, die am Samstag im gesamten Münsterland stattfand. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts nahm Restaurants, Eiscafés und Imbissbuden genauer unter die Lupe. Ziel war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

„Zwei Personen versuchten während der Prüfungen, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen“, berichtet Verena John, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster. „Wir konnten jedoch beide Personen stellen. Beide hatten keine Aufenthaltsgenehmigung und hielten sich somit illegal in Deutschland auf.“ Zusätzlich entdeckte der Zoll zwei weitere Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung.

Die Prüfungen brachten zudem zahlreiche Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht ans Licht: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren von ihren Arbeitgebern nicht zur Sozialversicherung gemeldet und arbeiteten somit schwarz. Darüber hinaus deckte der Zoll zahlreiche Verstöße gegen die Pflicht zur Stundenaufzeichnung auf und vermutete in mehreren Fällen Verstöße gegen den Mindestlohn.

Im Bezirk des Hauptzollamts Münster waren insgesamt 29 Beschäftigte im Einsatz, die 30 Objekte überprüften. Dabei wurden mehr als 100 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Geschäftsunterlagen geprüft.

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