Die vom Robert Koch-Institut erhobenen Inzidenzwerte liegen seit fünf Werktagen unter dem Grenzwert von 50 – das bedeutet für Münster ab Freitag weitere Lockerungen im Stadtleben, von denen die Münsteranerinnen und Münsteraner profitieren.
Am Mittwoch lag der Inzidenzwert in Münster bei 16,5, der niedrigste Wert in ganz NRW. „Damit haben wir Gewissheit, dass ab Freitag die nächste Stufe des Lockerungsplans in Kraft tritt“, kommentierte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer die derzeit stabile Entwicklung. Diese hat zur Folge, dass teils weitreichende Öffnungen in den Bereichen Handel, Kultur, Sport, Gastronomie, Freizeit und Tourismus Münster einen großen Schritt zurück zur Normalität bringen werden. Bereits ab Freitag gelten folgende Regelungen der Coronaschutzverordnung:
- Treffen mit bis zu zehn Personen (plus Kinder bis 14 Jahre) aus höchstens drei Haushalten sind erlaubt.
- Private Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen zulässig, in Innenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt. In beiden Fällen müssen negative Testergebnisse vorgelegt werden.
- Gastronomische Betriebe dürfen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis von Personal und Gästen öffnen. Auch hier muss der Mindestabstand einhalten werden. Kantinen und Mensen dürfen unter gleichen Bedingungen öffnen.
- Im Einzelhandel ist eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig. Es muss kein Negativtest mehr vorgelegt werden.
- Konzerte und Aufführungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sind möglich. Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, den Mindestabstand einhalten und es muss eine Kontaktrückverfolgung nach Sitzplan sichergestellt sein.
- Sport im Freien ist ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios sind mit Negativtestung und gesicherter Kontaktnachverfolgung erlaubt. Unter freiem Himmel sind Zuschauer auf Sitzplätzen ohne Negativtest zugelassen – jedoch nur bis zu 20 % Auslastung der ursprünglichen Kapazitäten (höchstens aber 500 Personen). In Innenräumen sind höchstens 250 Personen mit negativem Testergebnis, auf Sitzplätzen (und bis zu 20 % der Kapazitäten) zulässig.
- Freibäder auch mit Liegewiesen können öffnen und Besucher mit negativem Testergebnis empfangen. Die Personenzahl ist begrenzt.
- Die Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben fällt weg.
- Unter Hygieneauflagen ist die Öffnung von Messen und Märkten zulässig. Pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche ist ein Gast erlaubt.
- Tagungen und Kongresse dürfen mit begrenzter Personenzahl und einer entsprechenden Negativtestung durchgeführt stattfinden.
- Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ist erlaubt. Die Zahl der Gäste ist begrenzt, eine Negativtestung erforderlich.
Der Nachweis einer bereits erfolgten Immunisierung durch Genesung oder vollständige Impfung ersetzt eine Negativtestung. „Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir die begleitenden Regeln, die für diese Öffnungen gelten, einhalten“, betont Krisenstabsleiter Heuer. Das Ziel müsse sein, die jetzige Entwicklung zu stabilisieren und möglichst zu verstetigen.
Zudem gehen die Schulen ab Montag, den 31. Mai 2021, wieder in den Präsenzunterricht. Dies teilte das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW am Mittwoch mit. Schuldezernent Thomas Paal: „Auch die Schulen in Münster profitieren, wenn auch mit Verzögerung aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte, von den allgemeinen Lockerungen.“
In den Krankenhäusern werden aktuell 25 Corona-Patienten behandelt, 12 von ihnen auf Intensivstationen. 7 Patienten müssen beatmet werden. Über 160.000 Menschen wurden bislang in Münster mindestens erstgeimpft, davon sind über 52.000 bereits vollständig geimpft.