Das Verwaltungsgericht hat mit Beschlüssen von heute der Stadt Münster durch einstweilige Anordnung aufgegeben, über die Vergabe der Standplätze beim Weihnachtsmarkt 2014 „Rund um das Rathaus“ neu zu entscheiden.
Für den anstehenden Weihnachtsmarkt hatte Stadtverwaltung beschlossen, die Standplätze des Weihnachtsmarkts „Rund um das Rathaus“ anhand neuer Richtlinien zu vergeben. Danach sollten die Standplätze nach den Kriterien „Weihnachtsmarkterfahrung“, „Zuverlässigkeit“, „Ortsansässigkeit (Firmensitz Münster)“, „Attraktivität“, „Platzbedarf (weniger = besser)“ und „Neuheit des Angebots“ und anhand eines entsprechenden Punktesystems vergeben werden.
Hiergegen haben mehrere unterlegene Bewerber Klage erhoben, 13 hiervon haben den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt. Zur Begründung machten sie unter anderem geltend: Die Vergaberichtlinien der Stadt seien nicht geeignet, ein berechenbares, nachvollziehbares und transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten. Die Kriterien für die Vergabe der Standplätze seien nicht objektiv nachprüfbar.
Das Gericht gab den Eilanträgen nunmehr teilweise statt. Die Stadtverwaltung muss nun über die Vergabe bis zum 15. Oktober neu beraten und entscheiden.
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