Diese Frage stellte die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft“ am 1. Oktober im Rahmen einer Tagung im Factory Hotel Münster zur Diskussion. Vor allem an Mitarbeiter aus Ämtern und von Feuerwehren, aber auch an Versicherer oder Architekten richtete sich diese Veranstaltung. In diversen Vorträgen und Erfahrungsberichten wurde einen Tag lang erörtert, was Städte, aber auch Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer präventiv tun können, um sich vor größeren Schäden durch Hochwasser oder Starkregenereignisse zu schützen.
Fest steht laut Dr. Wies (Bezirksregierung Münster), „Man geht von einer Zunahme von extremen Wetterereignissen aus, was die Entwicklung der letzten Jahre deutlich zeigt“. Michael Grimm, Leiter vom Tiefbauamt Münster fügt hinzu: „Ab einer bestimmten Regenmenge kann man einfach nichts mehr machen, dennoch müsse man für die Zukunft prüfen, ob zum Beispiel infrastrukturelle Änderungen bei z. B. der Baugebietsplanung in der Städteplanung nötig sind, unter Umständen durch (größere) Regenrückhaltebecken etc.“.
Eine Frage die sich hier aber aufwirft ist die Finanzierung, bei eh schon knapper Stadtkasse ist das nicht so einfach. „Einerseits ist ein gewisser Teil der Kosten durch Refinanzierung aus Abwassergebühren gegeben, auf der anderen Seite muss aber schon bei der Kostenplanung priorisiert werden“, gibt Grimm zu bedenken. „Die Finanzierung wird aber immer ein Kompromiss zwischen Politik und Ingenieurskunst bleiben“, konstatiert Wies.
Konkrete Tips für den Bürger oder Hausbesitzer gibt es nur wenige. „Vor Hochwasser kann man sich schützen, vor Starkregen hingegen nicht“, informiert Dr. Wies und fügt grundlegende Hinweise für Jedermann hinzu, „Wichtige technische Gerätschaften z.B. sind nicht im Keller zu installieren und gehören, genau wie Luftschächte, in die höheren Etagen. Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer bietet die Stadt Münster einen sogenannten „Hochwasserpass“ an. Dieser ist eine Prüfliste, anhand der Hausbesitzer alle erforderlichen Maßnahmen gegen Hochwasser prüfen und sich städtisch bestätigen lassen kann.“
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