Wie können Weihnachtsmärkte in Corona-Zeiten funktionieren? Über diese Frage zerbrechen sich die Verantwortlichen in vielen Städten den Kopf. In Münster setzte sich ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Stadt und der Veranstalter zusammen, um dafür Antworten zu finden. Dies ist ihnen gestern beim dritten Treffen wohl gelungen: der Weihnachtsmarkt „Rund ums Rathaus“, der „Lichtermarkt“ an St. Lamberti, das Kiepenkerl-Weihnachtsdorf und der kleine, neue Markt am Harsewinkelplatz sollen stattfinden – natürlich unter Beachtung so einiger Auflagen.
„Die Stadt Münster und die Veranstalter der hiesigen Weihnachtsmärkte werden ein coronagemäßes und trotzdem attraktives Angebot zum Advent auf die Beine stellen,“ heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Demnach war der dritte Runde Tisch zu den Weihnachtsmärkten 2020 am Freitag ein vorentscheidender. Dort fiel nämlich der Beschluss, dass zumindest der Weihnachtsmarkt „Rund ums Rathaus“, der „Lichtermarkt“ an St. Lamberti, das Kiepenkerl-Weihnachtsdorf und auch das neue Angebot am Harsewinkelplatz stattfinden können. Während die Veranstalter des Giebelhüüskesmarkts an der Überwasserkirche zeitnah eine endgültige Entscheidung zur Beteiligung treffen werden, verzichten die Betreiber des Adventsmarktes im Aegidiimarkt in diesem Jahr schweren Herzens auf ihre Teilnahme.
Wirtschaftliche Gründe auf der einen, der Schutz der Gesundheit auf der anderen Seite: Im Stadtweinhaus diskutierten die Veranstalter mit städtischen Vertretern offen und intensiv über die Chancen, Risiken und Spielregeln eines innerstädtischen Weihnachtsmarkt-Angebotes. Letztere sind beispielsweise reduzierte Öffnungszeiten bis 18 Uhr, abgetrennte Verzehrbereiche mit Nachverfolgungsmöglichkeiten durch Kontaktlisten und die Entzerrung der Stände auf zusätzliche Flächen.
„Vorteilhaft ist, dass die Weihnachtsmärkte im Freien stattfinden, somit sind hier die Risiken mit Blick auf das Infektionsgeschehen geringer als in geschlossenen Räumen“, so Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer am Freitagmittag, „wir treten an, sichere Rahmenbedingungen zur Durchführung zu schaffen – wohlwissend, dass die Attraktivität der Märkte darunter leidet. Und selbstverständlich kann es auch hier wie in anderen Lebensbereichen zu Änderungen im Zuge der Pandemie kommen.“
Die bisherigen Regeln in der Gastronomie gelten auch für den Betrieb der beliebten Glühweinstände. „Wir arbeiten an optimalen Lösungen, werden aber auch gegebenenfalls nachsteuern. In den nächsten Wochen werden entsprechende Verkehrs-, Sicherheits- und Hygienekonzepte für Beschicker wie Gäste ausgearbeitet“, sagt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel.
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