Der 14. Mai, der Tag der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, rückt näher: am kommenden Mittwoch, 19. April, öffnet das Hauptwahlbüro im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof. Am selben Tag beginnt auch der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten.Wahlberechtigt sind in Münster rund 232 300 Personen.
Wer von seinem Wahlrecht per Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann hierfür den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorbereiteten Briefwahlantrag nutzen. Soweit erforderlich, werden die Briefwahlunterlagen auch an Urlaubs- oder Studienanschriften in das Ausland versandt. Wahlschein und Stimmzettel müssen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie bis zum 14. Mai wieder beim Wahlamt eingehen. Im Hauptwahlbüro können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen persönlich beantragt und anschließend direkt vor Ort gewählt werden. Voraussetzung ist, dass der Personalausweis oder Reisepass und möglichst die Wahlbenachrichtigungskarte mitgebracht werden.
Wählerinnen und Wähler können auch per Internet Kontakt zum Wahlamt aufnehmen. Unter der Adresse www.stadt-muenster.de/wahlen werden zahlreiche Informationen zur Landtagswahl bereitgehalten, unter dieser Adresse kann auch ein Wahlschein für die Briefwahl beantragt werden. Fragen zur Online-Beantragung können an die Adresse wahlschein@stadt-muenster.de gesandt oder an der Hotline gestellt werden.
Zur Stärkung der Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderung haben die Landeszentrale für politische Bildung NRW und der Landeswahlleiter eine Informationsbroschüre zur Landtagswahl in Leichter Sprache herausgegeben: „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ Diese Broschüre liegt im Stadthaus 1 in der Münster Information und im Bürgerbüro Mitte aus wie auch in den Bezirksverwaltungen und in der Stadtbücherei.
Um blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl ohne Hilfe anderer Personen teilnehmen zu können, haben sich die Blinden- und Sehbehindertenvereine wiederum bereiterklärt, so genannte Wahlhilfepakete für die Landtagswahl mit Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial an die betroffenen Wahlberechtigten auszugeben. Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und Sehbehinderte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern unter der bundesweiten Hotline 01805-666 456. Es bleibt Blinden und Sehbehinderten natürlich unbenommen, mit Unterstützung einer Hilfsperson zu wählen.
Geöffnet ist das Hauptwahlbüro am Platz des Westfälischen Friedens bis zum 12. Mai montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr. Für telefonische Rückfragen steht eine Hotline unter der Rufnummer 02 51 4 92-33 90 zur Verfügung.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten soll bis zum Samstag, 22. April, abgeschlossen sein. Einige traditionelle Wahllokale stehen aus verschiedenen Gründen am 14. Mai nicht zur Verfügung.