Die Volt Ratsgruppe hält an ihren Plänen zur autoarmen Innenstadt in Münster fest. Es kam die Frage auf, ob die Stadt Münster im Falle einer Umwandlung des Arkaden-Parkhauses schadensersatzpflichtig gegenüber den Betreibern der Münster-Arkaden werden würde. Das sei nicht auszuschließen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung von Volt.
Daher sei wichtig, dass die Fläche in bester Münsteraner Lage so umgenutzt werden, dass es nicht zu einem Schaden kommt, der ersetzt werden müsse. Es sei im Sinne der Eigentümer und der Stadtgesellschaft, dass es zu einer gewinnbringenden Nutzung kommt. Man wolle keines der Parkhäuser schließen, sondern „stets den Platz in den Parkhäusern besser nutzen, als es derzeit der Fall ist“. Die Frage, ob die Münster-Arkaden im Falle der Umwandlung den baurechtlich erforderlichen Stellplatznachweis verlieren würden, sind ein wesentlicher Bestandteil des neuen „Integrierten Parkraumkonzept Münster“ aus dem vergangenen Jahr. Zukünftig sollen diese Stellplatznachweise nicht mehr ausschließlich auf KFZ-Stellplätze beschränkt werden.
Eine Mobilitätswende könne nur gelingen, wenn Mobilitätsangebote gleichbehandelt würden und es keine Pflicht gebe, eine bestimmte Form der Mobilität zu ermöglichen, heißt es weiter in der Erklärung der Ratsgruppe. Eine Möglichkeit sei, die Tiefgarage auch für Fahrräder und Lastenräder zu nutzen. Auch hier werde es aber intensive Gespräche mit den Eigentümern brauchen. Die Volt Ratsgruppe geht fest davon aus, dass die Umwandlung keine Wertminderung für die Münster-Arkaden herbeiführt. Der Status Quo reize bei weitem nicht das Potenzial dieser Immobilie aus. Eine vom KFZ-Verkehr befreite Königsstraße schaffe „eine höhere Aufenthaltsqualität und somit eine Wertsteigerung durch eine verbesserte Lage“.
Die Erfahrungen aus verschiedenen Städten, zuletzt Madrid, würden einen „höheren Umsatz in Lagen bestätigen, die von störendem KFZ-Verkehr befreit wurden“. Es handele sich um einen Irrglauben, dass KFZ-Verkehr in Innenstädten einen positiven Einfluss auf den Umsatz hat. Trotz zahlreicher Studien und Erfahrungsberichten zu diesem Thema werde immer noch an diesem Irrglauben festgehalten. Es handele sich um ein typisches Paradoxon, da die Intuition hier nicht mit der Realität übereinstimme.
Die rechtliche Situation, ob die Umwandlung auch gegen den Willen der Betreiber oder Eigentümer erfolgen könne, müsse durch entsprechende Experten geprüft werden. Unabhängig von den juristischen Möglichkeiten sei dies aber nicht der Weg, den die Volt Ratsgruppe gehen möchte. Für Flächen im Innenstadt-Bereich gebe es aber sinnvollere und gewinnbringendere Optionen, als reine PKW-Abstellflächen. Man wolle mit den Eigentümern ins Gespräch gehen und sie am Arbeits- und Entscheidungsprozess beteiligen.
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Wenn die Eigentümer beteiligt werden und wenn dann eine Einigung erzielt wird und wenn dann schließlich eine Änderung des Stellplatznachweises umgesetzt wird, wäre das sehr zu begrüßen. Der Zustand an der Königsstraße, aufgrund der auf einen Parkplatz wartenden PKW, ist einfach unhaltbar, und das betrifft neben dem Radverkehr auch die Fußgänger und Gäste der anliegenden Lokalitäten.
Ich gehe daher konform mit Forderungen nach einer starken Einschränkung des Autoverkehrs in der Innenstadt. Jedoch muss parallel ein Angebot an ÖPNV erstellt sein bzw. werden, das für Menschen von außerhalb attraktiv genug erscheint.