Am 6. Mai 2021 veranstaltet das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Münster“ eine Kundgebung auf dem Servatiiplatz, Start ist um 18:00 Uhr. Am selben Tag finden auch Protestaktionen in anderen Orten NRWs statt, unter anderem in Düsseldorf. Dort läuft im Landtag eine Expertenanhörung zum Entwurf des neuen Versammlungsgesetzes statt, den die schwarz-gelbe Landesregierung vorgelegt hat.
„Dieses Gesetz bedeutet nicht nur einen Einschnitt in die Versammlungsfreiheit. Durch Einschränkungen, Verbote und Überwachung soll emanzipatorischer und linker Protest weitreichend erschwert und kriminalisiert werden. Dagegen wollen wir lautstark protestieren“, sagt Bündnissprecherin Rosa Hartmann. In den Augen der Initiative enthält der Gesetzesentwurf die uneingeschränkte Möglichkeit von „Übersichtsaufnahmen“ ganzer Demonstrationen sowie die Errichtung von Kontrollstellen um Demonstrationsgeschehen herum. „Dies dient der Überwachung und Kontrolle von Demonstrationsteilnehmenden und verunmöglicht die Teilnahme an Versammlungen, ohne staatliche Identifizierung und Verfolgung fürchten zu müssen“, wie es in dem Protestaufruf heißt.
Es werde Demonstrationen pauschal von vorneherein eine kriminelle Absicht unterstellt und damit auf Abschreckung vor der Wahrnehmung essenzieller demokratischer Rechte gesetzt. Durch ein erweitertes „Störungsverbot“ sollen unter anderem Proteste gegen Naziaufmärsche doch Blockaden oder auch nur ein anlassunabhängiges Blockadetraining verboten werden. Das im neuen Gesetz vorgesehene „Militanzverbot“ ziele darauf ab, entschlossene Demonstrationen in beispielsweise weißen Maleranzügen oder schwarzer Kleidung zu verunmöglichen.
„Dieser Teil des neuen Gesetzentwurfes ist besonders eklatant“, so Rosa Hartmann weiter, „erfolgreiche Klimaproteste gegen den Braunkohleabbau oder antifaschistischer Protest gegen militante und mörderische
Naziszenen, wie jene in Dortmund, sollen so gezielt kriminalisiert werden. Insbesondere werden diese in der Begründung explizit genannt. Die Bekämpfung der extremen Rechten als Beweggrund scheint mehr als
fragwürdig und vorgeschoben.“ Linke Proteste würden im Gesetzesentwurf als „tendenzielle Gefahr für die Demokratie dargestellt und nicht als das, was sie sind – ein legitimer Widerspruch gegen gesellschaftliche Missstände“.
„Auch die breiten erfolgreichen Proteste und Blockaden gegen die AfD auf dem Prinzipalmarkt könnten mit dem neuen Gesetz kriminalisiert werden“, befürchtet das Bündnis. Allein schon der Aufruf: „Keinen Meter der AfD!“ könne demnächst eine Straftat sein. „Diese Angriffe auf das essenzielle Recht in Demonstrationen den Kampf für eine emanzipatorische Gesellschaft auf die Straße zu tragen, werden wir nicht einfach so hinnehmen“, macht Rosa Hartmann deutlich.
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