Knapp 210.000 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren haben das städtische Ordnungsamt und die Polizei 2022 in Münster im Bereich Verkehrssicherheit eingeleitet – rund 50.000 mehr als 2021. Das geht aus einer Statistik der Bußgeldstelle der Stadt hervor.
„Die Zahl und auch die Schwere der Verstöße zeigt, dass die Verkehrsüberwachung weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten muss. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch Schwerpunktaktionen, beispielsweise zur Schulwegesicherung oder zum Schutz von Fahrradstraßen, Baustellen und Veranstaltungen, fordern die Verkehrsüberwachung immer wieder neu“, erläutert Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel.
Geschwindigkeitsüberwachungen führten Ordnungsamt und Polizei insbesondere rund um Kitas, Schulen oder andere soziale Einrichtungen durch, um dort die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Gegen mehr als 68.000 Autofahrende wurde 2022 in diesem Zuge ein Verfahren aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes eingeleitet, hinzu kommen 2.100 Rotlichtverstöße. Die Polizei eröffnete zusätzlich 27.000 Verfahren – beispielsweise aufgrund von Vorfahrtsdelikten oder Handyverstößen. Auch hier waren es deutlich mehr als im Jahr 2021 als der Wert bei rund 19.000 lag. Im Durchschnitt wurden Verstöße dieser Art mit 65 Euro geahndet. Im Vorjahr betrug der Schnitt 47 Euro.
Die Überwachung von Parkverstößen führte zu knapp 112.000 Verfahren – rund 31.000 mehr als 2021. In diesem Bereich hatte die Stadt im Laufe des Jahres mehrere neue Stellen besetzt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des Grades der Verkehrsbehinderung ahndeten Stadt und Polizei Parkverstöße insbesondere in schützenswerten Bereichen wie zum Beispiel auf Geh-, Rad-, Flucht-, Rettungs- und Schulwegen oder in Bewohnerparkzonen. Im Durchschnitt mussten Falschparkende ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Höhe von 22 Euro zahlen, im Vorjahr waren es 17 Euro. 2.099 Fahrzeuge wurden aufgrund eines besonders groben Parkverstoßes abgeschleppt. Das entspricht knapp 150 Fällen mehr als 2021.
Deutlich mehr Einnahmen
Dass die Verwarnungs- und Bußgelder im Durchschnitt gestiegen sind, hängt vor allem mit dem seit November 2021 geltenden neuen Bußgeldkatalog des Bundes zusammen. Demnach kostet beispielsweise das Parken auf Geh- und Radwegen – je nach Behinderung und Dauer – zwischen 55 und 100 Euro, zuvor waren es 20 bis 35 Euro. Die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 16 und bis zu 20 km/h verdoppelten sich innerorts von 35 auf 70, außerorts von 30 auf 60 Euro. Durch den neuen Bußgeldkatalog und die gestiegene Verfahrensanzahl hat die Bußgeldstelle des städtischen Ordnungsamtes 2022 mit rund 8,9 Millionen Euro deutlich mehr eingenommen als 2020 und 2021 – hier waren es rund 5,5 und 5,4 Millionen Euro.
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