Prepaid-Kreditkarten, die sich nach der Bestellung via Internet nicht als finanzielle Soforthilfe, sondern als kostenträchtiges Zahlungsmittel entpuppten. Energieversorger, die Kunden mit unzulässigen Preiserhöhungen überrumpelten. Haustürverkäufer, die angesichts der bevorstehenden Fusion von Unitymedia und Vodafone zum Abschluss überflüssiger Verträge für den Fernsehempfang drängten. Und wenn etwas schieflief, wo eigentlich gezahlt werden sollte, folgte auch 2019 alsbald unerwartete Post eines Inkassobüros – mit der Ankündigung oft hoher Gebühren, drohender Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckung inklusive. Die Verbraucherzentrale in Münster war im vergangenen Jahr Ansprechpartnerin, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden.
„Auch wenn wir wegen der Corona-Pandemie einige Wochen keine persönliche Beratung anbieten konnten, waren wir per Telefon und E- Mail weiter mit Ratsuchenden in regem Austausch und Kontakt. Dabei hat sich gezeigt, dass gerade in unsicheren Zeiten der Schutz vor Übervorteilung durch unseriöse Geschäftspraktiken besonders gefragt ist“, erklärt Beratungsstellenleiterin Mechthild Schneider. Mit rund 2700 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sich die Beratungsstelle zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. 592 Rechtsvertretungen konnten im Jahr 2019 abgeschlossen werden, 431 davon mit einem positiven Ergebnis für die Verbraucher. Das ist eine Erfolgsquote von 73 %. Auffallend ist, dass die Erfolgsquote bei einzelnen Anbietern 100% beträgt, also immer ein positives Ergebnis erzielt wurde, während bei einem Anbieter im Telekommunikationsbereich die Erfolgsquote nur bei 41 % lag, damit die Mehrzahl der Fälle zu keinem positiven Ergebnis führte. Der finanzielle Vorteil für die einzelnen Betroffenen reichte bis zu 6900,00 Euro und betrug im Durchschnitt 270,00 Euro. Um zu einem Ergebnis zu kommen, mussten die Anbieter durchschnittlich 2,1-mal angeschrieben werden
Viele Ratsuchende kamen mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel oder Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinanderlagen – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse. „So berichteten Verbraucher, dass sie überrumpelt worden waren und Verträge unterschrieben hatten, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erläuterte Beratungsstellenleiterin Mechthild Schneider. Bei einer landesweiten Stichprobe hatte die Verbraucherzentrale festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden. Zum Weltverbrauchertag hat die Beratungsstelle nicht nur gezeigt, wie Kunden darauf pochen können, die vorgeschriebenen Informationen vom Verkäufer auch ausgehändigt zu bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert.
Auch am Telefon untergeschobene Verträge hatten wieder Konjunktur. So waren etwa mit dem Versprechen, 1.000 Euro gewonnen zu haben, Verbraucher zum Abschluss eines Zeitschriften-Abos gedrängt worden. Denn dies sei zur Abwicklung nötig, weil der vermeintliche Gewinn versteuert werden müsse. Hierzu waren dann auch Kontodaten der Opfer abgefragt worden. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen war den am Telefon Überrumpelten dann klar geworden, dass sie auf eine Abzockmasche hereingefallen waren. Zum 20-Jährigen Bestehen des Verbraucherinsolvenzverfahrens hat die Verbraucherzentrale Bilanz gezogen: Mehr als 3000 Betroffene hat die Fachberaterin in umfassenden Schuldner- und Verbraucher- insolvenzverfahren begleitet – davon profitierten auch Angehörige und vor allem Kinder. „Bei Schuldenproblemen schnell fachkundige Unterstützung zu suchen – dieser Appell ist nach wie vor aktuell“, so Schneider.
Der Jahresbericht 2019 der Verbraucherzentrale kann hier heruntergeladen werden.
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Eine Drogen- oder Alkoholfahrt zieht nicht selten neben einer Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung muss in einigen Fällen, z.B. bei einem BAK von 1,6 Promille oder mehr, eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) bestanden werden. Zudem muss für einen bestimmten Zeitraum auch eine Abstinenz von Drogen und/oder Alkohol nachgewiesen werden. Die MPU besteht aus einer medizinischen Untersuchung, einem psychologischen Gespräch, einem Reaktionszeit und Fragebögen. Wer nach der Begutachtung als wieder geeignet zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr gelten möchte, sollte sich gut und rechtzeitig vorbereiten und sein Fehlverhalten, durch welches die Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde, reflektieren. Hilfreich ist die Vorbereitung durch einen Verkehrspsychologen in 10-20 Gruppen- oder Einzelsitzungen. Fragen hierzu kann auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht beantworten (www.ra-wollangk.de).
Die Verbraucherverbände leisten wertvolle Arbeit. Wer eine individuelle Beratung und Bearbeitung des eigenen Falles wünscht, ist bei RA Dietel (www.ra-dietel.de) genau richtig.