Nach einer Messerattacke auf einen 23-Jährigen am vergangenen Montag in Kinderhaus, stellte sich einer der Beschuldigten am Donnerstag der Polizei. Ein Richter erließ Haftbefehl und schickte ihn in Untersuchungshaft. Auch sein Komplize hielt dem Fahndungsdruck nicht stand und meldete sich bei der Polizei.
Als der 23-Jährige am Montagabend sein Haus verließ, standen plötzlich zwei Männer vor ihm und bedrohten ihn mit einem Messer und einer Pistole. Als das Opfer sich verteidigen wollte, stach einer der Täter mit einem Messer auf ihn ein und verletzte ihn dabei schwer. Trotz seiner Verletzungen konnte er das flüchtende Duo zunächst stellen, dabei rammte einer der Angreifer das Messer erneut in den Körper des 23-Jährigen. Anwohner entdeckten den Münsteraner blutend auf der Straße und alarmierten Rettungskräfte und Polizei.
„Die Hintergründe der Tat waren schnell erkennbar und liegen im privaten Bereich. Opfer und Beschuldigter sind in der Vergangenheit immer wieder in sozialen Netzwerken in Streit um eine gemeinsame Bekannte geraten. Dieser Streit eskalierte nun in dem Angriff“, erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. „Die Ermittlungsbehörden qualifizieren die Tat unter anderem als versuchten Totschlag“.
Bei den Ermittlungsbehörden wurde daraufhin eine Mordkommission unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Thomas Masthoff eingerichtet. „Um den Ermittlungserfolg durch eine mögliche Flucht des 18-Jährigen nicht zu gefährden, wurde zunächst ein Durchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl erwirkt“, erläuterte Masthoff. „Mit hohem Fahndungsdruck suchten wir nach dem 18-Jährigen, diesem konnte er nicht mehr standhalten und stellte sich der Polizei“. Im Rahmen der ersten Vernehmungen betätigte der Beschuldigte die Auseinandersetzung, schilderte aber einen anderen Ablauf.
Am Freitagmittag stellte sich auch der mutmaßliche Komplize bei der Polizei. Es handelt sich einen ebenfalls 18-Jährigen aus Münster. Im Rahmen der ersten Vernehmungen ließ sich er sich zum Tatgeschehen ein. Die Ermittlungen zu seiner genauen Tatbeteiligung dauern noch an, aber auch er soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt werden.
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