Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gehen am Montag in die dritte Runde und damit verbunden in den nächsten Warnstreik. In allen Bundesländern rufen die Gewerkschaften „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“ (ver.di) und „Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft“ (EVG) ihre Mitglieder zum Niederlegen der Arbeit auf.
Der bundesweite Streik wird weitreichende Folgen für den Personenverkehr haben, auch in und um Münster. Die Stadtwerke erwarten starke Einschränkungen im Stadtbusverkehr. Ab dem frühen Montagmorgen bis zur Ankunft der letzten Nachtbusse am Dienstagmorgen um 2 Uhr werden viele Busse ausfallen. Die Stadtwerke raten, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Die Linien im Verkehr der Stadtbusse sind unterschiedlich stark betroffen. Nahezu keine Busse fahren auf den Linien 5, 6, 8, 10, 11, 14 sowie N85. Mittlere Einschränkungen erwarten die Stadtwerke auf den Linien 2, 4, 15, 17, N82, N83, N84. Keine oder nur geringe Einschränkungen sind auf den Linien 1, 9, 16, 18, 19, 20, N80 und N81 zu erwarten. Auch einzelne Schulfahrten sind von den Ausfällen betroffen.
Ab Dienstagmorgen um 4:00 Uhr fahren die Stadtwerke-Busse wieder planmäßig. Eine Liste aller voraussichtlich stattfindenden Fahrten veröffentlichen die Stadtwerke auf www.stadtwerke-muenster.de/warnstreik. Die LOOP-Kleinbusse fahren wie gewohnt. Es ist aber davon auszugehen, dass wegen der zu erwartenden Nachfrage nicht alle Fahrten wie gewünscht bestellt werden können. Voraussichtlich nicht vom Streik betroffen sind einige der privaten Partnerunternehmen der Stadtwerke, sodass auf manchen Linien weiterhin Busse fahren werden.
Auch zahlreiche Fahrten, die vom Regionalverkehr Münsterland (RVM) bedient werden, sind vom Warnstreik betroffen. „Fahrten und Linien, die im Auftrag der RVM von anderen Busunternehmen durchgeführt werden, sind nicht betroffen und fahren voraussichtlich planmäßig“, sagt RVM-Sprecher Björn Lindner. Die RVM veröffentlicht auf ihrer Webseite landkreisbezogene Listen. Hier können die Fahrgäste erfahren, welche Fahrten voraussichtlich durchgeführt oder bestreikt werden.
Massive Einschränkungen im Bahnverkehr
Bei der Deutschen Bahn (DB) sind Beschäftige aus allen Bereichen und anderer Bahnunternehmen zum Streik aufgerufen. Wie die DB am Donnerstagabend mitteilte, wird sie ihren Fernverkehr deshalb komplett einstellen. Auch bei DB Regio wird während des Streiks größtenteils kein Zug fahren. Laut Aussagen der Gewerkschaft EVG seien schon am Sonntagabend erste Auswirkungen durch streikende Mitarbeitende möglich. Auch am Dienstag werden noch zahlreiche Züge durch Nachwirkungen des Streiks ausfallen. Die Bahn rät, geplante Fahrten vorzuziehen oder die Reise später anzutreten. Gekaufte Tickets für den Fernverkehr können storniert werden oder bis Dienstag flexibel genutzt werden, die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können ebenfalls kostenfrei storniert werden.
FMO erwartet keine Störungen
Am Flughafen Münster / Osnabrück (FMO) wird der Flugbetrieb voraussichtlich ohne Störungen verlaufen. „Nach dem derzeitigen Stand gehen wir davon aus, dass unser Standort am Montag nicht von Streikaktivitäten betroffen sein wird“, erklärt FMO-Sprecher André Heinemann auf Anfrage von ALLES MÜNSTER. „Dennoch kann es zu indirekten Auswirkungen auf Flügen von und nach vom Streik betroffenen Flughäfen geben.“ Auslandsflüge seien von den indirekten Auswirkungen nicht betroffen. „Aktuell erhält der FMO zahlreiche Anfragen von Fluggesellschaften, ob am Montag zusätzliche Flüge abgefertigt werden können“, so Heinemann weiter. Fluggästen werde empfohlen, die Informationen der Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaften zu beachten.
Forderungen der Gewerkschaften
Mit den Warnstreiks erhöhen die Gewerkschaften erneut den Druck auf die Arbeitgeber, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, das den Forderungen der Beschäftigten gerecht wird. Konkret fordert ver.di 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf Beamte, Richter, Soldaten und auf Versorgungsempfänger übertragen werden. Die EVG will eine Lohnerhöhung von 650 Euro für alle als soziale Komponente, alternativ 12 Prozent mehr, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Zuvor soll der Stundenlohn in den untersten Lohngruppen auf den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro – ohne jede Verrechnung oder Zuschüsse – angehoben werden. Zudem gilt es, Ungerechtigkeiten in der Bezahlung zu beseitigen, etwa, wenn für gleiche Tätigkeiten regional unterschiedliche Löhne gezahlt werden.
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