Strafanzeige gegen CDU-Chef Merz gestellt Münsteraner sieht Verdacht der Volksverhetzung

Wegen einer Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz stellte ein Münsteraner Strafanzeige wegen Volksverhetzung. (Foto: Tobias Koch / Bildmontage)
Wegen einer Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz stellte ein Münsteraner Strafanzeige wegen Volksverhetzung. (Foto: Tobias Koch / Bildmontage)

Ein Münsteraner Bürger hat Strafanzeige gegen den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz erstattet. Hintergrund ist eine Rede von Merz im Deutschen Bundestag am 31. Januar 2025, in der er erklärte: „Aber ist es angesichts der Anschläge in Magdeburg, in Aschaffenburg, der täglich stattfindenden Gruppenvergewaltigungen aus dem Milieu der Asylbewerber heraus…“ Laut dem offiziellen Protokoll des Bundestages wurde diese Aussage von zustimmenden Zurufen seitens der AfD begleitet.

Der Anzeigeerstatter begründet seinen Schritt damit, dass es für die Behauptung von täglichen Gruppenvergewaltigungen durch Asylbewerber keinerlei belastbare Daten gebe. Er verweist auf Recherchen verschiedener Journalisten, die nach eigenen Angaben keine Belege für die Aussage von Merz gefunden hätten. Daher sieht er den Verdacht der „Volksverhetzung“ nach §130 des Strafgesetzbuches als gegeben an.

Neben der juristischen Aufarbeitung hält der Münsteraner Bürger öffentliche Proteste für entscheidend. Er betont, dass Demonstrationen vor der CDU-Zentrale ein wichtiges Zeichen seien. Die CDU habe nicht nur im Bundestag mit der AfD gestimmt, sondern stelle sich auch hinter einen Vorsitzenden, der seiner Meinung nach unberechenbar sei und im Zweifel mit rechten Kräften paktiere.

Die Staatsanwaltschaft Münster konnte den Eingang einer Anzeige bislang nicht bestätigen. Pressesprecher Martin Botzenhardt erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, dass eine entsprechende Strafanzeige im Datensystem nicht zuzuordnen sei. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass diese Anzeige eingegangen und lediglich noch nicht im System erfasst sei.

3 Kommentare

  1. Ja, ist es. In Thüringen und Hessen waren die Stimmen zur Mehrheit nicht notwendig. Da hat die AfD mit den Grünen gestimmt, aber ihre Stimmen waren nicht ausschlaggebend. Anders in der Abstimmung im Bundestag. Dort wäre ohne die Stimmen der AfD keine Mehrheit für Hr. Merz zustande gekommen. Ein gravierender Unterschied.

  2. Es ist definitiv mehr als eine Anzeige erstattet worden. Wieviele es sind dürfte die Berliner Staatsanwaltschaft sagen können, da dort Anzeige erstattet werden muss, wo die Tat stattfand. Abgesehen von meiner eigenen Anzeige müssten weitere vorliegen.

  3. Die Polizeilichen Kriminalstatistik weisen aus, dass 50 % nicht deutsche Tatverdächtige sind. Spannend ist auch, dass die Grünen im Höckeland Thüringen und auch in Hessen mit der AFD gestimmt haben. Ist dort natürlich etwas anderes.

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