Die Verwaltung der Stadt Münster wird in ihrer schriftlichen Kommunikation künftig auch den Genderstern verwenden. Das hat der Ausschuss für Gleichstellung am Donnerstag (27. Januar) mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Volt, Die Linke und Die Partei/ÖDP entschieden. „Das auch Asterisk genannte Sonderzeichen * soll die geschlechtliche Vielfalt der Bürger*innen der Stadtgesellschaft besser abbilden und Diskriminierungen vorbeugen“, heißt es in der städtischen Pressemitteilung, in der dieses Zeichen hin und wieder schon mal auftaucht.
Begründet wird die Entscheidung mit dem geänderten Personenstandsrecht, das seit dem 1. Januar 2019 neben „männlich“, „weiblich“ und keine Angabe als weitere Auswahl „divers“ vorsieht. Daher sei die Verwaltung gefordert, die geschlechtliche Vielfalt auch in Veröffentlichungen und Dokumenten, Anschreiben und Formularen abzubilden. Der Genderstern gelte als eine von mehreren Möglichkeiten, dazu beizutragen und wird auch in anderen Kommunen bereits verwendet, hebt die Meldung hervor.
Der Genderstern soll im Schriftgebrauch der Stadtverwaltung jedoch nicht generell angewendet werden. Anders als etwa andere Kommunen und Ministerien, die die Verwendung zum Teil entweder grundsätzlich vorschreiben oder grundsätzlich verbieten, gilt in Münster eine „Kann-Option“: Hier soll die Verwendung des Asterisks lediglich „freigestellt“ werden, so die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses für Gleichstellung. In der Praxis würde das bedeuten, „dass die Autor*innen entsprechender Schriftstücke zum Beispiel in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Leser*innen den Genderstern wahlweise verwenden oder nicht verwenden können. Das übergeordnete Ziel einer verständlichen, geschlechtergerechten und diskriminierungsfreien Verwaltungssprache soll für beide Fälle gelten“, heißt es weiterhin – und man darf sich wohl fragen, ob das Ergebnis auf einen Kompromiss oder einen Spagat hinausläuft.
Die Stadtverwaltung ist mit der Formulierung eines entsprechenden Leitfadens und der Organisation eines Schulungsprogramms beauftragt. Außerdem soll regelmäßig überprüft werden, ob die gefundenen Schreibweisen noch sach- und fachgerecht sind. Die entsprechenden Fachämter sind aufgefordert, die Umsetzung zu beobachten und zu begleiten und nach Ablauf einer Einführungsphase von zwei Jahren den zuständigen Gremien gegebenenfalls Änderungen vorzuschlagen.
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