Wie an vielen Orten ist auch in Münster in den letzten Wochen die Zahl der an Covid-19 Erkrankten gestiegen. Noch bevor sich am Mittwochabend die Ministerpräsidenten der Länder beim Corona-Gipfel im Bundeskanzleramt in Berlin berieten, hatte gestern Nachmittag der Krisenstab der Stadt Münster weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese werden erst in Kraft gesetzt, sobald der sogenannte Inzidenzwert in Münster über 35 steigt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt bildet hierzu die rechtliche Grundlage.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
1. Es gilt ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen.
2. Es wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet bei Konzerten, Aufführungen, Sportveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen auch am Sitz- oder Stehplatz.
3. An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen gilt für alle Personen auch im Schulgebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB), sofern der 1,50 Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen ist der Sportunterricht. Auf dem sonstigen Schulgelände gilt bereits eine Maskenpflicht.
4. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Sportanlagen besteht für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, ausgenommen sind die aktiven Sportlerinnen und Sportler.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Münster tritt dann in Kraft, sobald der erwähnte Grenzwert von 35 erreicht ist. Diese Feststellung obliegt dem Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG).
Bei Festen außerhalb der eigenen Wohnung ist nach veränderter Corona-Schutzverordnung die Teilnehmerzahl ab sofort auf maximal 50 Personen begrenzt.
Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer betont: „Die festgelegten zusätzlichen Maßnahmen dienen dem Ziel, den Anstieg der Infektionen in Münster zu begrenzen und somit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Wenn Münster zusammenhält und jeder von uns seinen Beitrag leistet, werden wir die Pandemie erfolgreich bewältigen.“
Aktuell gelten 128 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert. Die Gesamtzahl labordiagnostisch bestätigter Corona-Fälle im Stadtgebiet ist auf 1.261 (+6) gestiegen. Davon sind 1.120 (+9) Patienten wieder genesen. 13 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind gestorben. Laut Mitteilung der Bezirksregierung liegen die Inzidenzen der labortechnisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen für Münster bei 27,9 – noch also unter dem kritischen Wert von 35, den der Kreis Warendorf inzwischen überschritten hat.
Informationen, so beispielsweise zur Reiserückkehr oder auch zur Quarantäne, gibt es unter www.muenster.de/corona_faq • Reiserückkehrer nutzen für ihre Meldung bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse reiserueckkehrer@stadt-muenster.de • Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu Corona haben sollten, wenden sich bitte grundsätzlich an die städtische Hotline unter Tel. 02 51/4 92-10 77. Für alle, die lieber schreiben (oder für den Fall, dass die Telefon-Hotline belegt ist), gibt es die E-Mail-Adresse corona@stadt-muenster.de. Die Stadt weist darauf hin, dass derzeit eine sehr hohe Informationsnachfrage besteht, deshalb könne es zu zeitlichen Verzögerungen in der Beantwortung kommen.