Stadt Münster lehnt Demonstration ab Coronaschutzverordnung: Keine Ausnahmegenehmigung für „Rettung der Demokratie“

Eine für Samstag angemeldete Demonstration mit Ende auf dem Domplatz wurde nicht genehmigt. (Archivbild: Thomas M. Weber)
Eine für Samstag angemeldete Demonstration mit Ende auf dem Domplatz wurde nicht genehmigt. (Archivbild: Thomas M. Weber)

Die Stadt Münster hat am Donnerstag einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Demonstration abgelehnt. Die Antragstellerin aus Münster hatte für kommenden Samstag eine Demonstration „Rettung der Demokratie“ angemeldet. Der Demonstrationsweg sollte vom Ludgerikreisel zum Domplatz führen. Die Teilnehmerzahl wurde von der Veranstalterin auf 20 bis 25 Personen beziffert, wie Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer am Abend mitteilte.

Versammlungen sind in NRW derzeit per Coronaschutzverordnung grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können aber die kommunalen Ordnungsbehörden zulassen, soweit Infektionsschutzauflagen eingehalten werden, wie etwa bei der Mahnwache der Seebrücke Münster und dem “Bündnis gegen Abschiebungen” Mitte dieser Woche. Diese Möglichkeit sieht Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer als nicht gegeben: „Die gewünschte Ausnahmegenehmigung kann nicht erteilt werden. Zum einen ist im Rahmen eines Demonstrationszuges durch die Innenstadt keine ausreichende Gewähr für das Einhalten von Mindestabständen zwischen beteiligten und unbeteiligten Personen gegeben. Zum anderen ist auch fraglich, ob und wie die Veranstalterin die Zahl der Demonstranten begrenzen kann. Das haben auch die Erfahrungen mit zwei genehmigten Mahnwachen in dieser Woche gezeigt.“

Aus Sicht der Stadt sind somit die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht gegeben. Heuer: „Die Versammlungsfreiheit ist ein unentbehrliches Funktionselement des demokratischen Gemeinwesens. Im konkreten Fall aber muss der Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Coronavirus im Vordergrund stehen.“

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