Die wohnungspolitischen Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2013 und 2014 entfalten Wirkung. Das zeigt die Zahl der jährlich neu geförderten Sozialwohnungen.
In 2014 wurden für lediglich 58 Mietwohnungen Mittel beantragt und bewilligt. 2015 betrug die Zahl der neu geförderten Wohnungen 153, in 2016 waren es bereits 261. „Mit Förderbescheiden für 310 Sozialwohnungen hat die Stadt 2017 erstmals die selbst gesetzte Zielkennzahl von 300 übertroffen“, so Matthias Peck, der Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit.
Auf Grundlage des 2013 beschlossenen Handlungskonzeptes Wohnen hatte der Rat im Jahr 2014 das Programm „Sozialgerechte Bodennutzung“ verabschiedet. Danach verpflichten sich Investoren, bei neuen oder geänderten Bebauungsplanungen im Wohnungsbau einen Anteil von mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen zu schaffen. 2017 wurden die ersten Projekte nach den Kriterien dieses Programms bewilligungsreif. Für die 310 Sozialwohnungen konnte das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 35,3 Millionen Euro aus Wohnungsbaumitteln des Landes vergeben.
Stadtrat Peck dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wohnungsamtes für deren großes Engagement. „Sie haben es möglich gemacht, dass für vier Anträge mit insgesamt 97 Wohnungen trotz verspäteter Antragstellung doch noch in 2017 Mittel bewilligt werden konnten.“
Ähnlich viele Bewilligungen hat es in Münster seit Mitte der 90er-Jahre nicht mehr gegeben. Lediglich für 2009 und 2011 weist die Statistik vergleichbare Zahlen aus anlässlich des Baus der Wohnanlagen für Studierende am Horstmarer Landweg und der Boeselagerstraße. Da weitere Wohnungsbauprojekte nach den Kriterien des Programms Sozialgerechte Bodennutzung anstehen, ist für Münster mit einem unverändert positiven Trend zu hohen Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau zu rechnen.