Silvester: Glocken statt Feuerwerk Verbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel / Verstöße werden teuer

Auf vielen öffentlichen Plätzen in der Stadt ist die Nutzung von Feuerwerkskörpern untersagt. So auch auf dem Domplatz. (Archivbild: Thomas M. Weber)
Auf vielen öffentlichen Plätzen in der Stadt ist die Nutzung von Feuerwerkskörpern untersagt. So auch auf dem Domplatz. (Archivbild: Thomas M. Weber)

Die Stadt Münster hat in der vergangenen Woche eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die eine Verwendung von Pyrotechnik zum Jahreswechsel in vielen Bereichen der Stadt verbietet. Stattdessen werden für 20 Minuten die Glocken läuten. Hintergrund ist das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt.

„Das Ziel der Verbote ist klar die Verhinderung von Infektionen“, erklärt Wolfgang Heuer, Leiter des Corona-Krisenstabs, die Entscheidung. Es sei bekannt, dass an Silvester üblicherweise Partys und Versammlungen in Verbindung mit dem Böllern stattfinden. „Das wollen wir unterbinden.“ Heuer weist außerdem auf das grundsätzlich geltende Verbot von Ansammlungen hin. Die Stadt setzt damit die Coronaschutzverordnung und somit die NRW-Vorgaben um. „Der traditionelle Anlass in Verbindung mit zu erwartendem Alkoholkonsum lässt vermuten, dass die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung insbesondere an den genannten Orten nicht eingehalten werden“, erklärt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel. Er kündigt an, mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung der Regeln konsequent zu kontrollieren und Fehlverhalten zum Schutz der münsterschen Gesamtbevölkerung zu verfolgen und zu ahnden.

Zum Ende dieses besonderen Jahres sollen in Münster um Mitternacht die Glocken läuten. Dies haben Oberbürgermeister Markus Lewe, Stadtdechant Jörg Hagemann und Superintendent Holger Erdmann kurz vor Weihnachten verabredet. Rund 20 Minuten sollen Glocken läuten, um den Bürgerinnen und Bürgern in Münster ein Zeichen der Kraft, der Zuversicht und des Zusammenhalts zu senden, wie es in einer entsprechenden Pressemeldung der Stadt heißt. „Es neigt sich ein Jahr dem Ende zu, wie es zuvor keines gegeben hat. Seit fast 12 Monaten hält uns die Covid 19-Pandemie in Atem“, so der Oberbürgermeister. Angesichts der vielfältigen Auswirkungen, die die Krise auf jeden Lebensbereich habe, habe er mit Blick auf den Umgang mit Corona in Münster eine „tiefe und ehrliche Hoffnung“.

Einig sind sich Oberbürgermeister, Stadtdechant Hagemann und Superintendent Erdmann, dass Münster es bislang sehr gut schafft, sich gegen Corona zu stemmen und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht zu verlieren und erinnern an den selbstlosen Einsatz der Helfenden, die kreativen Ideen der Unternehmer, die Bereitschaft der Bürgerschaft, auch bittere Einschränkungen zum Wohle aller in Kauf zu nehmen. Sie sind sich sicher: „Wir werden zusammen die Krise überwinden. Und wir werden stärker aus ihr hervorgehen.“

Das Verbot gilt für den Zeitraum von Donnerstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Freitag, 1. Januar, 24 Uhr – also ganztägig von Silvester bis Neujahr – für folgende Bereiche in Münster:

Innenstadt

  • Stadthafen I (gesamter Bereich zwischen Hafenweg, Albersloher Weg und Kanal inkl. Hafenplatz)
  • Stubengasse
  • Domplatz (gesamter Bereich zwischen Spiegelturm, Horsteberg, Michaelisplatz und der Straße Domplatz)
  • Prinzipalmarkt
  • Hauptbahnhof (gesamter Bereich bestehend aus Von-Steuben-Str., Bahnhofstraße, Bremer Straße und Bremer Platz)
  • Servatiiplatz
  • Jüdefelder Straße
  • Rosenplatz
  • Neutor
  • Aasee (Bastion, Aaseeterassen, Grünfläche um die Giant Pool Balls)
  • Grünfläche Aegidiimulde zw. Promenade, Am Kanonengraben und Weseler Straße
  • Mauritzstraße
  • Bült

Kinderhaus

  • Sprickmannplatz (gesamter Bereich)
  • Idenbrockplatz (gesamter Bereich)

Coerde

  • Hamannplatz (gesamter Bereich)

Hiltrup

  • Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße)
  • Osttor
  • Prinzenbrücke
  • Osttorbrücke
  • Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)

Wolbeck

  • Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich)
  • Münsterstraße (Lehrschmehr bis Grenkuhlenweg)
(Archivbild: Stadtwerke Münster)
(Archivbild: Stadtwerke Münster)

Die Stadtwerke weisen kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal auf den geänderten Busfahrplan an Silvester und Neujahr hin. An Silvester, 31. Dezember, starten die Busse um 5 Uhr im Samstagsfahrplan und fahren den ganzen Tag über regulär. Die letzte Fahrt der Nachtbusse endet allerdings bereits um 23 Uhr am Hauptbahnhof, danach fahren keine Busse mehr. An Neujahr, 1. Januar 2021, starten die Busse um 5 Uhr im Sonntagsfahrplan. Die letzten Fahrten in die Stadtteile starten um 23 Uhr ab Hauptbahnhof. Aktuelle Änderungen finden Fahrgäste auf www.stadtwerke-muenster.de/corona.

Verstöße gegen die Vorgaben werden teuer: 

- Veranstalter von Feuerwerk an den genannten Orten zahlen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
- Teilnehmende einer Party oder vergleichbarer Feier werden mit 250 Euro zur Kasse gebeten, Veranstalter derselben mit 500 Euro.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird mit 100 Euro je Person geahndet.
- Das Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit mehr als fünf Personen (über die Familie hinaus, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt) wird mit 250 Euro Bußgeld je Person bestraft.

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