
Sehen und gesehen werden ist das A und O im Straßenverkehr. Gerade jetzt im Herbst sind Radfahrende vermehrt bei trübem Wetter, Dämmerung und Dunkelheit unterwegs. „Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken, empfehlen wir zum Beispiel helle Kleidung und reflektierende Elemente“, so der Geschäftsführer der Verkehrswacht Münster, Christoph Becker. „Eine funktionierende und vollständige Beleuchtung am Fahrrad ist dagegen Pflicht“.
Zu einer vorgeschriebenen, aktiven Fahrradbeleuchtung gehören ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht, das auch eine Standlichtfunktion haben darf. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden. Batterielichter müssen im Bedarfsfall angebracht werden, jedoch kann dies bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel oder Regen auch tagsüber der Fall sein. Daher ist es besser, sie immer mitzuführen.
Weiter sind Rückstrahler beziehungsweise Reflektoren vorgeschrieben. Nach vorn muss ein weißer nach hinten ein roter Großflächenrückstrahler wirken. An die Pedale gehören nach vorn und hinten wirkende gelbe Reflektoren und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Entweder darf es ein umlaufender weißer Reflexstreifen auf jeder Reifenseite sein oder weiß reflektierende Hülsen an jeder Speiche. Die klassische Variante sind jedoch die „Katzenaugen“. Moderne LED-Scheinwerfer haben eine hohe Lichtleistung und müssen so eingestellt sein, sodass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
„Wir möchten, dass Sie sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen“, so Becker weiter. „Investieren Sie einige Euro in eine vielleicht kleine Reparatur, denn ihre und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sind mit Geld nicht zu bezahlen.“ Wer übrigens mit mangelhafter Beleuchtung am Fahrrad unterwegs ist oder die Beleuchtungsvorschriften missachtet, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
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