Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) beginnt in dieser Woche mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Münsteraner Justizzentrum. In den kommenden Jahren modernisiert der Landesbetrieb das Landgericht Münster, das Amtsgericht und das Gebäude der Staatsanwaltschaft.
Sowohl im Land- als auch im Amtsgerichtsgebäude bringt der BLB NRW den Brandschutz und die Elektroinstallationen auf den aktuellen Stand der Technik. Die beiden Gerichte erhalten zudem jeweils neue Raumlufttechnik und neue Bodenbeläge. Außerdem werden die Aufzüge erneuert. Am Landgerichtsgebäude stehen darüber hinaus eine Dachsanierung und eine Sanierung der Kantinenküche an. Die Arbeiten in den Gerichtsgebäuden sollen bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Am Gebäude der Staatsanwaltschaft wird der BLB NRW ab dem kommenden Jahr die Fenster und die Fassade erneuern. Da die Fassade der Staatsanwaltschaft bislang nicht gedämmt ist, werden sich durch die Sanierung nach dem aktuellen Stand der Technik die Dämmwerte erheblich verbessern. Die Sanierungsarbeiten beginnen zunächst im Gebäude des Landgerichts am Stadtgraben. Die Arbeiten im benachbarten Amtsgericht folgen.
Alle Baumaßnahmen an dem im Jahr 1987 eröffneten Landgericht finden statt, ohne dass der Gerichtsbetrieb darunter merklich leidet. „Die Arbeitszeiten der Handwerker sind eng mit den Gerichten abgestimmt, sodass der Sitzungsbetrieb möglichst ungestört weitergeführt werden kann. So werden beispielsweise die lärmintensiven Arbeiten in die Abendstunden gelegt“, erläutert Markus Vieth, Technischer Leiter der Niederlassung Münster des BLB NRW.
Trotz der Corona-Pandemie beginnen die Arbeiten nun wie geplant. Um die Ansteckungsgefahr und eine Verbreitung bestmöglich zu reduzieren, werden die Bauarbeiter eine Reihe von baustellenspezifischen Hygieneregelungen befolgen. Darunter fallen beispielsweise Anweisungen zu Handhygiene und Mindestabstand. Präsident des Landgerichts Schambert ist froh, dass trotz der Coronakrise mit den Arbeiten begonnen werden kann: „Die Situation hat sogar etwas Positives: Der derzeit verringerte Sitzungsbetrieb hat zur Folge, dass die Auswirkungen der Bauarbeiten auf unsere Arbeit geringer sein werden.“
Auch wenn das Sitzungsaufkommen derzeit am Landgericht wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt ist, werden Verhandlungen und weitere Termine am Landgericht durch den Baubetrieb in den nächsten Monaten nur geringfügig beeinträchtigt. Vereinzelt könnte es erforderlich sein, vorübergehend einzelne Säle oder Räume zu sperren.
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