Noch ist es nicht entschieden, aber in einer Probeabstimmung sprach sich die große Mehrheit des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) für eine Streichung des Namensgebers Wilhelm II. aus. Künftig soll der Name dann nur noch „Universität Münster“ lauten. Damit könnte bald eine fünfjährige Debatte ihr Ende finden.
In der nächsten Senatssitzung am 5. April soll laut einer Mitteilung der WWU Münster ein Beschluss für die notwendige Änderung der Universitäts-Grundordnung verabschiedet werden. Am Mittwoch votierten nach ausführlichen Diskussionen in einer nicht-öffentlichen Sitzung sowohl die stimmberechtigten als auch die nicht-stimmberechtigten Senatsmitglieder ohne Gegenstimmen für diese Variante, heißt es weiter. Zu letzteren gehören unter anderem auch die sechs Mitglieder des Rektorats, die Dekane der Fachbereiche und der AStA-Vorsitzende.
Zügige Umsetzung
Der Name „Universität Münster“ sei keinesfalls der kleinste gemeinsame Nenner, sondern ein positiver Vollname, hinter dem sich alle Gruppen der Universität versammeln können, versichert der Senatsvorsitzende Prof. Dr. Hinnerk Wißmann. Auch gehe es nicht darum, einen Schlussstrich zu ziehen. „Die Beschäftigung mit unserer Identität, zu der auch Wilhelm II. gehört, wird eine wichtige Aufgabe für die Universität bleiben.“ Für den Fall, dass der Senat am 5. April entsprechend entscheidet, kündigt WWU-Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels eine zügige Umsetzung an, „bei der man mit Blick auf die Kosten mit Augenmaß vorgehen werde“.
Diskussion seit 2018
Die Debatte über eine mögliche Umbenennung der Universität begann 2018 mit einer Initiative der Studierenden im Senat. Dieser forderte daraufhin die Universitätsleitung auf, ein „Konzept zu einem historisch verantwortlichen Umgang der WWU mit Wilhelm II.“ zu erstellen. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des WWU-Historikers Prof. Dr. Olaf Blaschke erarbeitete 2020 ein differenziertes Bild. Das Uni-Rektorat initiierte im Januar 2021 das Projekt „Zur Sache WWU“, um die Öffentlichkeit möglichst intensiv an der Diskussion teilhaben zu lassen. Es folgten diverse Kommunikations- und Veranstaltungsformate, wie Podiumsdiskussionen und Ausstellungen.
Gemäß Hochschulgesetz entscheidet über den Namen der Universität der Senat, hierfür ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Über alle anderen Fragen vom Umgangs mit dem Namensgeber ist hingegen vorrangig das Rektorat verantwortlich.
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