Das Verwaltungsgericht Münster hat heute durch ein Urteil festgestellt, dass die Veränderung der sonst üblichen Beleuchtung am Historischen Rathaus der Stadt Münster während des Neujahrsempfangs der AfD im Februar 2017 rechtswidrig war.
Als am 10. Februar 2017 der Kreisverband Münster der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ihren Neujahrsempfang im Rathausfestsaal der Stadt Münster abhielt, hatte als Protest dagegen das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ eine Versammlung mit zahlreichen Redebeiträgen sowie einem breiten künstlerischen und musikalischen Rahmenprogramm auf dem Prinzipalmarkt vor dem Rathaus in Münster angemeldet. Etwa 10.000 folgten der Einladung des Bündnisses, „ein starkes Zeichen gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung und für eine vielfältige, bunte Gesellschaft zu setzen“, und versammelten sich ab 17:30 Uhr vor dem Rathaus. Wie angekündigt, hatten die am Prinzipalmarkt ansässigen Kaufleute ihre Geschäfte vorzeitig geschlossen und deren Außenbeleuchtung abgeschaltet. Zugleich wurde ab 18:00 Uhr auch am Rathaus der Stadt Münster die Außenbeleuchtung ausgeschaltet bzw. nicht eingeschaltet.
Dagegen hat der Kreisverband Münster der AfD geklagt. Er machte geltend, dass die Licht-Manipulation am Rathaus während seines Neujahrsempfangs gegen das Sachlichkeitsgebot, das Neutralitätsgebot sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen habe. Die beklagte Stadt hielt dem unter anderem entgegen, das Ausschalten bzw. Nichteinschalten der Außenbeleuchtung des Rathauses sei nicht gegen den Kläger gerichtet gewesen, sondern habe als positives Symbol dem Ziel gedient, ein einheitliches Gesamtbild am Prinzipalmarkt entsprechend dem 2005 vom Rat beschlossenen „Lichtkonzept Münster“ herzustellen.
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Klage der AfD heute stattgegeben. Zur Begründung des Urteils führte der Präsident des Gerichts, Manfred Koopmann, in der mündlichen Verhandlung aus: „Das Ausschalten bzw. Nichteinschalten der Außenbeleuchtung des Rathauses abweichend von der üblichen Beleuchtung verstoße gegen das gegenüber politischen Parteien strikt geltende staatliche Neutralitätsgebot und das Sachlichkeitsgebot.“ Dabei wäre es unwichtig, ob – wie von der klagenden AfD vermutet – der Oberbürgermeister selbst darüber entschieden hat, dass die Außenbeleuchtung des Rathauses ausgeschaltet bzw nicht eingeschaltet wird, oder Wolfgang Heuer als städtischer Beigeordneter. Egal wer von beiden „die irreguläre Veränderung der Beleuchtung“ veranlasst hat, so meinte es das Gericht, habe „unter Inanspruchnahme seiner Amtsautorität parteiergreifend zulasten des Klägers auf die politische Willensbildung eingewirkt“ und damit „eine negative Bewertung der Veranstaltung des Klägers bzw. der AfD und der von ihr verfolgten Ziele zum Ausdruck gebracht, die geeignet sei, die Position des Klägers bzw. der AfD im politischen Meinungskampf zu beeinträchtigen“.
In einer kurzen Stellungnahme der Stadt ließ Stadtrat Heuer heute Nachmittag mitteilen, dass „Münsters Bürgerschaft am 10. Februar 2017 auf dem Prinzipalmarkt Position bezogen hat für Freiheit und Vielfalt“. Dazu gehörte „insbesondere auch die Aktion der Kaufleute, die die Lichter abgestellt und die mit Europa-Fahnen zum Ausdruck gebracht haben, dass diese Bürgerschaft zu Toleranz, Völkerverständigung und Achtung der Menschenwürde steht“. Außerdem sei „auch niemand von der Teilnahme an der nichtöffentlichen Veranstaltung der Klägerin AfD im Rathaus, für die ohnehin nur angemeldete Besucher zugelassen waren, abgehalten worden“. Carsten Peters vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“ fügte dem hinzu: „Die Entscheidung ändert nichts daran, dass die AfD keine demokratische Partei ist, sondern eine extrem rechte Partei, die Hass, Rassismus, Hetze und soziale Ausgrenzung als Programm hat“ und „gegen die wir am 22. Februar mit vielen Menschen aus ganz unterschiedlichen Spektren protestieren werden.“ Der nächste Neujahrsempfang der AfD steht nämlich in genau zwei Wochen am gleichen Ort an, auch diesmal wollen wieder viele dagegen protestieren.
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