Mit der Coronaschutzverordnung im Gepäck Der Frühling kommt, die Temperaturen steigen. Also ab auf die Leeze und das Münsterland erkunden? Ja, mit Einschränkungen.

Beim Radeln durch das Münsterland kann der Mundschutz mit gutem Gewissen in der Tasche bleiben (Foto: Michael Bührke)
Beim Radeln durch das Münsterland kann der Mundschutz mit gutem Gewissen in der Tasche bleiben (Foto: Michael Bührke)

Home-Office, Kontaktsperre und die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Sportvereinen und der meisten Geschäfte: das Leben in Zeiten von Corona spielt sich überwiegend in den eigenen vier Wänden ab. So lange sich das Wetter noch kalt und nass präsentierte, waren diese Einschränkungen vielleicht noch einigermaßen erträglich, doch jetzt kommt der Frühling und mit ihm für Viele der Budenkoller.

Was fällt dem Münsteraner da als erstes ein? Genau, Radfahren! Auch unsere Reihe „Ab auf die Leeze“ ist morgen mit einer neuen Tour am Start. Aber darf man das überhaupt? Radtouren machen in einer Zeit, in der die Coronaschutzverordnung das öffentliche Leben regelt? Ja, man darf, mit gewissen Einschränkungen allerdings. „Grundsätzlich spricht nichts gegen Radtouren, so lange sich die Leezenritter an die Regeln halten: nur zu zweit oder als Familie unterwegs sein, einen Mindestabstand von zwei Metern zu Dritten und die Hygieneregeln einhalten“, erläutert Sigrid Howest vom Presseamt und hängt gleich noch ein paar grundsätzliche Tipps dran: „Wichtig ist es natürlich auch, einen Helm zu tragen. Und wenn das Wetter weiterhin gut bleibt, sollte wie immer auch an einen Sonnenschutz gedacht werden“.

Auf Tour durch's Münsterland nur mit Mundschutz? Das ist natürlich Quatsch, sofern sich keine weiteren Personen in unmittelbarer Nähe befinden (Foto: Michael Bührke)
Auf Tour durch’s Münsterland nur mit Mundschutz? Das ist natürlich Quatsch, sofern sich keine weiteren Personen in unmittelbarer Nähe befinden (Foto: Michael Bührke)

Die schönsten Wege sind ohnehin die, auf denen man möglichst wenige Gleichgesinnte trifft, das passt zu dem Hinweis aus dem Presseamt, touristische Ziele zu meiden. Grundsätzlich gelten auch beim Radfahren die Regeln der Coronaschutzverordnung für Aufenthalte im Freien, wie sie in Paragraf 12 (1) festgelegt sind: „Ob auf dem Rad oder auf ‚Schusters Rappen‘, die Regeln der Schutzverordnung müssen in der Öffentlichkeit auf jeden Fall eingehalten werden“, bekräftigt Howest. Darum ist ein ausgiebiges Picknick zum Beispiel auch nicht gestattet, „Gegen eine kurze Trinkpause mit gebührendem Abstand zu anderen Personen und einem herzhaften Biss in die ‚Knirfte‘ ist aber sicher nichts zu sagen“, beruhigt die stellvertretende Leiterin des Presseamtes der Stadt Münster.

Nicht vergessen sollte der Radwanderer in diesem Zusammenhang, dass aktuell die Gastronomiebetriebe entlang der Strecken nicht geöffnet sind und auf jeden Fall genügend Getränke und Speisen mitgenommen werden sollten. Auch touristisch spannende Ziele wie Wasserschlösser oder Museen sind geschlossen. Radfahrer, für die aber ohnehin der Weg das Ziel ist, können sich weiterhin darauf verlassen, dass sich Felder, Wälder, Wiesen und der Himmel von einem Virus gänzlich unbeeindruckt zeigen. Also: Ab auf die Leeze!

Hier findet ihr alle bisher veröffentlichten Touren: www.allesmuenster.de/radrouten

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