Nachdem Gas- und Wärmekunden mit dem ausgesetzten Gasabschlag im Dezember bereits eine erste kurzfristige Soforthilfe der Bundesregierung erhalten haben, beschloss der Bundestag am Donnerstag Gesetze über eine Strompreisbremse sowie über eine Preisbremse für Erdgas und Fernwärme.
Bei Haushalten und privilegierten Gewerbekunden greifen beide Preisbremsen ab März und werden dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar wirksam. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen anzuregen, gelten die Preisdeckel jeweils für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bzw. des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunden berechnen die Stadtwerke Münster zum jeweils vertraglich vereinbarten Preis.
Der Arbeitspreis für Gas wird auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh brutto. Der Arbeitspreis für Strom wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt. Die Preisbremsen laufen Ende Dezember 2023 aus und können bei Bedarf bis Ende April 2024 verlängert werden. Für Industriekunden mit so genannter registrierender Leistungsmessung gelten abweichende Fristen, Preis- und Verbrauchsgrenzen.
„Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlastet“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Die Preisbremsen sind hochkomplex gestaltet und sie für alle Kunden und Vertragsarten bis März sauber umzusetzen ist keine triviale Aufgabe.“ Die neuen Gesetze betreffen bei den Stadtwerken Münster mehr als 250.000 Kunden und Verträge. Für alle soll die Abrechnung möglichst fehlerfrei und reibungslos gelingen. Auf Erfahrungswerte können die Stadtwerke nicht zurückgreifen: „Die Preisbremsen sind ein absolutes Novum. Es gibt dafür bisher kein Vorbild. Die Energieversorger müssen nun in kurzer Zeit Prozesse, IT-Systeme und Abrechnungen komplett umorganisieren“, so Jurczyk. Es werde noch einige Wochen dauern bis konkrete Aussagen zur praktischen Umsetzung der Preisbremsen möglich sind.
Die Stadtwerke Münster bitten Ihre Kundinnen und Kunden daher um etwas Geduld. „Die Preisbremsen werden bei allen dafür berechtigten Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden ankommen – sofern ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckel liegt“, betont Jurczyk. Bei der Strom-Grundversorgung Münster:ideal ist dies trotz Preisanpassung im Februar 2023 nicht der Fall – mit 38,57 Cent/kWh liegt der Arbeitspreis geringfügig unter der Preisgrenze.
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