Die Bezirksregierung Münster hat jetzt die Zustimmung zu dem Bauvorbescheid zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Münster-Wolbeck erteilt, den der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Münster (BLB) beantragt hatte. Bei der planungsrechtlichen Prüfung hat die Bezirksregierung als obere Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass der Bau einer JVA für den Erwachsenenstrafvollzug mit 640 Haftplätzen in Wolbeck-Kirchspiel genehmigt werden kann, obwohl das vorgesehene Grundstück außerhalb der Ortschaft liegt.
Grundsätzlich sind Bauvorhaben im Außenbereich nicht zulässig. Jedoch wird mit dem Neubau der JVA Münster ein besonderer öffentlicher Zweck – nämlich ausreichend Haftplätze im Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen – erfüllt. Zudem hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 das gemeindliche Einvernehmen zu dem Neubau der JVA erteilt. Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung hat die Bezirksregierung auch Alternativen betrachtet. Konkret wurde untersucht, ob Verstöße gegen allgemeines Planungsrecht gemildert oder vermieden werden können, wenn der Neubau der JVA an einem anderen Standort erfolgen würde. Neben allgemeinen Freiraumbereichen innerhalb des Stadtgebietes von Münster wurden sechs weitere Standorte planungsrechtlich überprüft. Ein Vergleich der Alternativgrundstücke und dem Antragsgrundstück hat gezeigt, es konnte kein anderer, mindestens gleichwertig geeigneter Standort gefunden werden, bei dessen Nutzung ein Verstoß gegen das Bauplanungsrecht vermieden worden oder erheblich geringer ausgefallen wäre.
Die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind einschließlich der artenschutzrechtlichen Auswirkungen insgesamt als nicht erheblich zu bewerten und können soweit erforderlich ausgeglichen werden. Das ist das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG). Die Regionalplanungsbehörde stuft das Vorhaben aufgrund der Flächengröße und der zu erwartenden Raumbeeinflussung als ein raumbedeutsames Vorhaben ein. Die Prüfung ergab auch hier, dass das Neubauvorhaben einer JVA in Münster-Wolbeck mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. Nach der positiven Entscheidung zum Bauvorbescheid kann der BLB Münster nun die Voraussetzungen für die noch erforderliche bauordnungsrechtliche Zustimmung erarbeiten und bei der Bezirksregierung beantragen.
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