Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen zum Tod von Malte C. nach dem CSD Münster abgeschlossen und Anklage bei der Jugendkammer als Schwurgericht des Landgerichts Münster gegen den am 2.9.22 festgenommenen 20 Jahre alten Tatverdächtigen erhoben. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge und Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen.
Wie es am Mittwoch von der Staatsanwaltschaft heißt, soll sich der vermutlich leicht alkoholisierte Beschuldigte, gemeinsam mit zwei Bekannten, am Rande der Abschlussveranstaltung des CSD am Hafenplatz aufgehalten haben. Dort habe er drei ihm unbekannte Teilnehmerinnen der Veranstaltung – von denen eine ihr Geschlecht in einer späteren Vernehmung als männlich angab – in sexuell anstößiger Weise angesprochen und dabei gefragt haben, ob er ihnen unter den Rock fassen dürfe. Nachdem die Zeuginnen dann deutlich ablehnend reagiert hatten, soll der Beschuldigte – möglicherweise hierdurch gekränkt gefühlt – unvermittelt verbal sehr aggressiv geworden sein. Er habe sie als „lesbische Huren“, „Scheiß-Lesben“ und „Scheiß-Transen“ beschimpft und ihnen Schläge angedroht. Auch soll er gedroht haben, deren Familien umzubringen.
Malte C., ein 25-jähriger Besucher der CSD, hatte sich schützend vor die Teilnehmerinnen gestellt und den Mann aufgefordert, die Zeuginnen in Ruhe zu lassen. Dieser soll ihm dann „möglicherweise zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander einen ersten Schlag mit der rechten Faust oder Hand gegen das Gesicht sowie einen wuchtigen weiteren Schlag mit der linken Faust gegen das Gesicht versetzt haben“, heißt es hierzu in einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft. Malte C. sei zu diesem Zeitpunkt möglicherweise schon bewusstlos gewesen, auf den Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeprallt sein. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, musste nach einer Notoperation ins künstliche Koma versetzt werden und verstarb wenige Tage später an einer schweren Lungenentzündung und schweren Herzrhythmusstörungen. Diese seien Folgen des erlittenen Schädel-Hirn-Traumas gewesen.
Sachverständige: „Keine homophobe oder queerfeindliche Einstellung“
Nach Einschätzung der Ermittler soll der Beschuldigte „spätestens bei Ausführung des zweiten Schlags schwere Verletzungen des Geschädigten für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen haben“. Die Staatsanwaltschaft betont allerdings, dass zu keinem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen bedingten Tötungsvorsatz vorlagen. Gegenüber den Behörden schweigt der 20-Jährige. Zur Beurteilung seiner Schuldfähigkeit soll jetzt ein Sachverständigengutachten erstellt werden. In einem vorläufigen Gutachten erklärte der Tatverdächtige, dass die vorgeworfene Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ sei. Die Sachverständige ist zur vorläufigen Einschätzung gelangt, dass der Angriff gegen den trans Mann „nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Angeschuldigten zurückzuführen ist“.
Vielmehr sei die Tat „Ausdruck dissozialen Handelns und einer, möglicherweise alkoholbedingten und auf innerpsychische Spannungen zurückzuführenden, aggressiven Gestimmtheit sowie Gewaltbereitschaft des Angeschuldigten.“ Nach vorläufiger Bewertung der Gutachterin sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes nicht erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Beschuldigte sitzt weiter in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Münster entscheiden.
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