Die mobilen Anlagen zur Videoüberwachung, die zurzeit im Umfeld von Münsters Bahnhof stehen, sollen während der Fußball-Europameisterschaft an den Spielorten in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) hat die Polizei Münster beauftragt, die Anlagen ab Ende Mai für diesen wichtigen Einsatz bereitzustellen. Ab dem 29. Mai werden die Kameras am Hauptbahnhof abgeschaltet und für die EM vorbereitet.
„Wir haben Verständnis für die Entscheidung des Landes“, erklärte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. „Die Fußballeuropameisterschaft mit vier Spielorten in Nordrhein-Westfalen ist ein herausragendes, sicherheitsrelevantes Ereignis, für das wir unsere Kräfte auch technisch-organisatorisch bündeln müssen.“ Dennoch bleibe die Sicherheit in Münster gewährleistet. „Wir werden mit uniformierten und zivilen Kräften das Bahnhofsumfeld auch während der EM weiter intensiv im Blick halten“, so Dorndorf weiter. So bleiben die gleichzeitig mit der Videoüberwachung eingeführten Interventionsteams der Polizei auch weiter in diesem Bereich im Einsatz.
Dorndorf betonte zudem, dass die Anlagen schnellstmöglich nach der EM wieder in Münster installiert werden sollen. „Die ersten Erfolge der Videoüberwachung waren bereits messbar. Für eine fundierte Bewertung der Wirkung muss die Beobachtung fortgesetzt werden.“ Die Fußballeuropameisterschaft endet Mitte Juli.
Videobeobachtungsanlagen in Münster sind nur ausgeliehen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) hatte diese mobilen Videobeobachtungsanlagen entwickelt und zur Verfügung gestellt. Die insgesamt zehn Geräte sollen bei Kriminalitätsschwerpunkten und großen Veranstaltungen eingesetzt werden, sie sind mit sechs Kameras ausgestattet und können bis zu zehn Tage autark arbeiten.
Die Kameramasten lassen sich bis zu fünf Meter hoch ausfahren und sind durch Sicherheitssysteme und Alarmanlagen vor Vandalismus geschützt. Livebilder der Kameras werden von geschulten Polizisten überwacht und sind ausschließlich für die Polizei einsehbar. Der Einsatz erfolgt gemäß den Paragraphen 15 und 15a des Polizeigesetzes unter Berücksichtigung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Landesamts LZPD NRW.
Die Anhänger sind auffällig beklebt und umfassend beschildert, um auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Bereiche, die nicht gefilmt werden dürfen, werden vor Inbetriebnahme der Geräte unkenntlich gemacht. Die flexiblen Anlagen können von allen 47 Kreispolizeibehörden in NRW bei Bedarf angefordert und zeitlich befristet genutzt werden.
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