Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro pro Stunde und zum 1. Juli 2022 ist eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro vorgesehen, heißt es in einer Pressemitteilung des DGB-Stadtverbandes.
Trotz der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar und einer weiteren zum 1. Juli dieses Jahres, setze der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weiter auf eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro, wie sie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigt sei. Weiter heißt es, zur Armutsvermeidung sei eine Anhebung auf 13 Euro erforderlich.
„Die Koalition muss die zwölf Euro zügig in 2022 auf den Weg bringen, denn im üblichen Verfahren der Mindestlohnkommission würden wir erst zum Ende des Jahrzehnts auf diesen Betrag kommen. Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten. Ein armutsfester Mindestlohn ist überfällig. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung schnell die Maßnahmen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden,“ so die DGB-Stadtverbandsvorsitzende Pia Dilling.
Stadtverbandsvorstand Carsten Peters ergänzt: „Für einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung als Maßstab. In Deutschland sind das mindestens zwölf Euro pro Stunde. Die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre die nächsten Erhöhungsschritte. Sie orientiert sich dabei weitgehend am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Da der Mindestlohn bei seiner Einführung mit 8,50 Euro zu niedrig angesetzt war, fordern die Gewerkschaften seit langem eine einmalige Anpassung durch den Gesetzgeber, um den Mindestlohn im Niveau auf zwölf Euro anzuheben. Um Armut zu vermeiden ist eine Anhebung auf 13 Euro in absehbarer Zeit erforderlich.“
Danach sollte die Mindestlohnkommission ihre Arbeit fortsetzen, heißt es und über die künftige Entwicklung beraten. Zuletzt habe die Kommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten empfohlen, von denen der vorletzte nun zum 1. Januar und der letzte zum 1. Juli bevorstehe.
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