
Der Krisenstab der Stadt Münster hat per Allgemeinverfügung die Maskenpflicht auf mehreren Straßen und Plätzen in der Innenstadt bis zum 28. Februar verlängert. Montags bis samstags jeweils von 10 bis 20 Uhr ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
„Durch die Verbreitung der Omikron-Variante steigen auch in Münster die Infektionszahlen weiter stark an. Deshalb haben wir die Geltungsdauer der Maskenpflicht in der Innenstadt über den 31. Januar hinaus verlängert“, sagt Wolfgang Heuer. Für den Wochenmarkt gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum 31. März 2022, weil im Winter auf dem Markt mit einem hohen Personenaufkommen sowie einer häufigen Unterschreitung des Mindestabstandes zu rechnen ist. Das legte die Allgemeinverfügung vom 21. Dezember fest.
Die Stadt meldet zudem, dass es in Zusammenhang mit dem Coronavirus einen weiteren Todesfall in Münster gab. Ein 96-jähriger Mann mit Vorerkrankungen ist in einem Altenheim mit Covid-19 gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der seit Ende März 2020 an oder mit Covid gestorbenen Münsteranerinnen und Münsteraner auf 146. Die Infektionszahlen steigen weiter an, die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 900.
Auch in den hiesigen Krankenhäusern steigen die Zahlen an: Mit Stand von Donnerstag werden dort 47 Patienten und Patientinnen mit Covid-Erkrankung versorgt, davon 37 auf Normalstationen und 10 auf Intensivstationen. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Die Omikron-Welle hat die Krankenhäuser erreicht und führt dort bisher zwar zu weniger Intensivpatienten, kann aber aufgrund der extrem hohen Fallzahlen dennoch zu einer Überlastung führen.“ Die Krankenhäuser haben sich mit Notfallplänen seit Wochen auf die Situation vorbereitet.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage und den gültigen Schutzmaßnahmen in Münster findet ihr unter www.muenster.de/corona
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