Die Stadt Münster hat eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Ab Heiligabend gilt in der Innenstadt bis vorerst bis 8. Januar auf einigen ausgesuchten Straßen und Plätzen weiterhin die Maskenpflicht. So muss in den Fußgängerzonen und auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz eine medizinische Maske getragen werden. Bis einschließlich Donnerstag gilt die Regelung noch in allen zentralen Haupteinkaufsstraßen, deren Seitenstraßen, auf den Weihnachtsmärkten und im Bahnhofsumfeld.
Auch zwischen den Jahren sei die Innenstadt in Münster ein starker Anziehungspunkt für viele Gäste, heißt es in einer Pressemeldung aus der Stadtverwaltung. „Aufgrund der erhöhten Nutzungsfrequenz sowie des länger anhaltenden Aufenthalts großer Personengruppen gehen wir davon aus, dass in den Haupteinkaufsstraßen die Maskenpflicht sinnvoll und erforderlich ist“, erklärt Wolfgang Heuer, Leiter des städtischen Krisenstabs. Sollte sich die Lage im Januar insgesamt entspannen, werde die Maskenpflicht in den Einkaufszonen beendet. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Sonderregelung für den Wochenmarkt
Für den Wochenmarkt auf dem Domplatz gilt die Maskenpflicht zunächst bis zum Ablauf dieser Allgemeinverfügung am 31.03.2022, da hier auch im Winter an vielen Stellen mit einem hohen Personenaufkommen sowie einer häufigen Unterschreitung des Mindestabstandes zu rechnen sei, so die Verwaltung. Für den Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgelegt werden, dies gilt jedoch nicht im unmittelbaren Umfeld von Verzehrständen.
Hier gilt die Maskenpflicht vom 24. Dezember 2021 bis zum 8. Januar 2022 täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr: Ludgeristraße (zwischen Verspoel und Klemensstraße), Salzstraße (im Bereich der Fußgängerzone), Windthorststraße (von der Ludgeristraße bis zur Klosterstraße), Stubengasse, Heinrich-Brüning-Straße, Syndikatplatz, Platz des Westfälischen Friedens, Syndikatgasse, Gruetgasse, Klemensstraße, Klarissengasse, Beginengasse, Rathausplatz.