Rund 248 270 Münsteranerinnen und Münsteraner dürfen bei der Kommunalwahl abstimmen. Die Wahlbenachrichtigungen gehen am Montag (17. August) in die Post, nur einen Tag später öffnet das Hauptwahlbüro seine Türen. Wer ist wahlberechtigt? Wie komme ich an die Briefwahl-Unterlagen? Und vor allem: Wahlen und Corona – welche Spielregeln gelten für den Gesundheitsschutz? „Die Stadt Münster ist gut vorbereitet, um die Wahlen sicher und reibungslos durchzuführen“, sagt Jürgen Kupferschmidt, Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice, dem das Wahlamt zugeordnet ist.
Nicht erst am Wahltag der Kommunalwahl, schon im Vorfeld ist die Stimmabgabe möglich. Wer den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und die Karte an das Wahlamt zurückschickt, erhält die Unterlagen unverzüglich per Post. Gleiches gilt für Wähler und Wählerinnen, die den Wahlschein-Online in Münsters Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/wahlennutzen. Die Stadt geht davon aus, dass Corona die Stimmabgabe via Briefwahl erheblich in die Höhe treiben wird, ist doch die Briefwahl die einzige kontaktlose Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben. Gewählt werden am 13. September der Oberbürgermeister, der Rat, die Bezirksvertretungen sowie der Integrationsrat.
Zentrale Anlaufstelle für alle Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort abstimmen möchten, ist das Hauptwahlbüro. „Wir rechnen mit einem starken Publikumsandrang. Deshalb sind wir zum ersten Mal bei Wahlen an zwei Standorten vertreten“, erläutert Jürgen Kupferschmidt vorsorgliche Maßnahmen. „Die Stadt hat – wie zuletzt bei der Europawahl 2019 – das Hauptwahlbüro im Forum der Volkshochschule am Aegidiimarkt eingerichtet und ist mit einem Team zusätzlich auf der Klemensstraße im ehemaligen Ladenlokal der Parfümerie Pieper (am Stadthaus 1) vor Ort.“ Bis zum 11. September sind beide Anlaufstellen montags bis freitags 8 – 18 Uhr und samstags 8 -16 Uhr geöffnet. Natürlich ist dort der Mund- und Nasenschutz Pflicht.
Beide Hauptwahlbüros liegen mitten in der Stadt und sind bestens erreichbar. Mit Blick auf Hygiene- und Abstandsregeln müssen indes Geduld und Wartezeit einkalkuliert werden. Alternativ empfiehlt das Wahlamt seinen jüngsten Service – eine Terminvereinbarung zur Abgabe der Wahlbriefe (online unter dem Link www.stadt-muenster.de/wahlen oder am Telefon unter 4 92 33 90.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit dem 28. August 2020 mit seinem Hauptwohnsitz in Münster gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zum Gang in die Wahlkabine sind in Münster auch 14 270 Erstwähler aufgerufen. Für diese jungen Stimmen wie für alle anderen Wahlberechtigten gilt: Eine demokratische und freie Wahl ist Privileg und Verantwortung zugleich. Jede Stimme zählt.
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