Ab dem 1. August 2014 erhob die Stadt Münster für Geschwister von Kindern im letzten beitragsfreien Kindergartenjahr einen Elternbeitrag nur in den Fällen, in welchen der Elternbeitrag höher war als es der Elternbeitrag für das Vorschulkind gewesen wäre.
Vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden am 15. Februar in diesen Fällen zwei Klagen von Eltern verhandelt. Nach Auffassung der zuständigen Richterin des Verwaltungsgerichtes Münster war die städtische Satzung zwar rechtskonform, wurde aber in den verhandelten Fällen falsch angewandt, wie es in einer entsprechenden Pressemeldung heißt.
Die Stadt Münster prüfte daraufhin, welche Konsequenzen sich aus den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes in den verhandelten Fällen für betroffene Eltern ergeben. „Unabhängig davon, ob Eltern Rechtsmittel eingelegt haben, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Münster empfehlen, dass alle betroffenen Eltern im Sinne einer Beitragsgerechtigkeit in den Genuss eines komplett beitragsfreien Kindergartenjahres kommen“, erläutert Stadtdirektor Thomas Paal.
Stimmt der Rat der Stadt Münster diesem Vorschlag am 22.März zu, erhalten alle Eltern, die ab dem 1. August 2014 Elternbeiträge für ein Geschwisterkind gezahlt haben, obwohl das ältere Kind ein beitragsbefreites Vorschulkind war, bald erfreuliche Post vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.