Im Missbrauchsfall von Münster hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 50 Jahre alten Mann aus Hannover und gegen den bereits angeklagten 27-jährigen Hauptbeschuldigten aus Münster-Kinderhaus Anklage bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Münster am Mittag mit.
Der Hannoveraner soll 2019 den mittlerweile 11-jährigen Jungen aus Münster, der als Hauptopfer gilt, in einer Wohnung in Hannover schwer sexuell missbraucht haben. Nach den bisherigen Ermittlungen führten der Münsteraner und die Mutter des Kindes seit 2013 eine Beziehung. Auch wenn der Beschuldigte und die Kindesmutter über unterschiedliche Meldeanschriften verfügten und sich zumindest zeitweise auch an diesen verschiedenen Wohnanschriften aufhielten, übernahm der Beschuldigte mit Einverständnis der Mutter faktisch die Vaterrolle für ihren Sohn. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Kindesmutter in Kenntnis der Vorstrafen ihres Partners ihm gleichwohl vertraut hat.
Ermittlungen zufolge hatte der Mann aus Hannover den Hauptbeschuldigten aus Münster vermutlich spätestens im Frühjahr 2019 kennengelernt. Diese Bekanntschaft soll darauf beruhen, dass der Angeschuldigte aus Hannover seinerseits unter anderem mit weiteren in dem Ermittlungsverfahren festgenommenen – und zum Teil bereits angeklagten Tatverdächtigen aus Hannover und Norderstedt seit längerer Zeit eng bekannt war. Diese Personen sollen sich ihrerseits häufig mit dem Mann aus Münster getroffen haben. Über diese Bekanntschaft soll der Angeschuldigte dann auch – unter anderem während eines gemeinsamen Aufenthalts auf einem Campingplatz in Niedersachsen im Sommer 2019 – Kontakt zu dem damals neunjährigen Jungen bekommen haben.
Im Herbst 2019 sollen sich die beiden Angeschuldigten mit weiteren Personen in Hannover getroffen haben. Zu diesem Treffen soll der Münsteraner den Jungen mitgenommen haben. In der Wohnung der gesondert verfolgten Tatverdächtigen aus Hannover soll der 50-jährige Beschuldigte den Jungen zu einem späteren Zeitpunkt einmal schwer sexuell missbraucht haben. Dies soll der 27-jährige Mann aus Münster „gebilligt und nicht verhindert haben“. Hierzu wäre er nach rechtlicher Bewertung der Staatsanwaltschaft aufgrund des ihm von der Kindesmutter seit Jahren entgegen gebrachten Vertrauens und seiner daraus resultierenden Verantwortung für den Jungen verpflichtet gewesen. Er sei damit verdächtig, „zu der angeklagten Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Unterlassen Beihilfe geleistet zu haben“, so die Staatsanwaltschaft.
Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden, die Ermittlungen laufen weiter.
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Todesstrafe für Kinderschänder