Keine Genehmigung für „Doppellecker“-Bus Eilverfahren am Verwaltungsgericht Münster verbietet Cafébus im Hafen / Betreiber will in Berufung gehen und wirbt um Unterstützung

Das Verwaltungsgericht Münster verfügte das Aus für den "Doppellecker"-Bus im Hafen, aber der Betreiber will das so nicht hinnehmen. (Foto: Tessa-Viola Kloep)
Das Verwaltungsgericht Münster verfügte das Aus für den „Doppellecker“-Bus im Hafen, aber der Betreiber will das so nicht hinnehmen. (Foto: Tessa-Viola Kloep)

Das Verwaltungsgericht Münster hat letzte Woche in einem Eilverfahren entschieden, dass der als Café genutzte „Doppellecker“-Bus wegen Fehlens einer Baugenehmigung nicht am Hafen in Münster stehen darf. Der Betreiber, Michél Malcin und seine Doppellecker Genussbus KG, will gegen diesen Beschluss Berufung einlegen und hofft, beim Oberverwaltungsgericht angehört zu werden. Er hat für sein Ziel eine Petition gestartet, die nach seiner gestrigen Pressemitteilung „bereits über 7000 Menschen“ unterzeichnet haben und bald dem Rat der Stadt Münster vorgelegt werden soll.

Malcin hatte einen ehemaligen Doppeldecker-Linienbus zu einem Café mit Sitzgelegenheiten umgebaut, in dem Kaffee und andere Produkte zum Verzehr angeboten werden. Gegenüber der Stadt Münster hatte er angekündigt, den straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Bus regelmäßig von Mittwoch bis Sonntag wiederholt für jeweils mehrere Stunden an der sogenannten Strandpromenade des Stadthafens Münster aufzustellen. Ende Februar 2020 hatte die Stadt Münster den Betreiber mit sofortiger Wirkung aufgefordert, den Bus zu beseitigen und eine erneute Aufstellung auf dem Grundstück zwischen dem Fitness-Studio Power Sports und der Hafenkante zukünftig zu unterlassen.

Den hiergegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Münster letzte Woche ab. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Aufstellung des Busses zur Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft auf dem betreffenden Grundstück am Hafenweg in Münster stelle ein genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben dar, für das dem Betreiber keine Baugenehmigung erteilt worden sei. Nach der maßgeblichen gesetzlichen Regelung würden Fahrzeuge wie bauliche Anlagen behandelt, weil sie eine erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Standort hätten und damit wie bauliche Anlagen wirkten, auch wenn sie zeitweise noch zum Fahren benutzt würden. Der Bus sei als bauliche Anlage zu bewerten, weil er wiederholt ortsfest an dem konkreten Standort als Gastronomiebetrieb benutzt werde. Der Bus trete am konkreten Standort als Ladenersatz in Erscheinung. Da er ausschließlich für Zwecke einer Schank- und Speisewirtschaft genutzt werde, trete seine Fortbewegungsfunktion in den Hintergrund.

Als bauliche Anlage bedürfe der Bus einer baurechtlichen Genehmigung, die aber offensichtlich nicht vorliege. Eine Baugenehmigung könne auch nicht erteilt werden. Denn das Bauvorhaben verstoße gegen den hier einschlägigen Bebauungsplan. Dieser setze für den Bus-Standort unter anderem eine öffentliche Verkehrsfläche fest und damit eine allgemeine öffentliche Nutzung. Indem der Betreiber seinen Bus in diesem Bereich aufstelle, entziehe er der Fläche ihre durch den Bebauungsplan vorgesehene Funktion.

Betreiber Malcin wirbt offenbar gerne selbst für sein Projekt. (Foto: Doppellecker Genussbus KG)
Betreiber Malcin wirbt offenbar gerne selbst für sein Projekt. (Foto: Doppellecker Genussbus KG)

„Wir bestreiten nicht, dass unser Bus als bauliche Anlage gewertet wird“, heißt es nun von Seiten des Betreibers des Doppeldecker-Busses. „Auch wenn dies eine juristische Konstruktion ist und die Stadt Ermessensfreiheit hat, dies zu tun oder nicht, ist gegen diese Annahme kein Einspruch möglich. Es ist trotzdem bedauerlich, dass die Stadt Münster hier so vorgeht und entscheidet.“ Michél Malcin weist darauf hin, dass auch einige Terrassenanlagen der vorhandenen gastronomischen Betriebe am Hafen außerhalb der vorgesehenen Bebauungsgrenzen liegen. Die Stadt würde dies aber dulden oder ignorieren: „Unserer Auffassung misst die Behörde hier aber mit zweierlei Maß und entscheidet nicht nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.“ Sie würde es damit begründen, dass die Terrassen eine Erweiterung der jeweiligen Hauptgebäude darstellen. Das macht Malcin nun auch für seinen Genussbus  geltend, denn mit ihm hätte die „Power-Sports Gesellschaft ihr Serviceangebot mit einem gesunden und nachhaltigen und kreativen gastronomischen Bereich erweitert“. Es gäbe dafür sogar eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fitness-Studio.

Als junges Start-Up möchte Michél Malcin mit dem Doppellecker Genussbus „den Weg weiter gehen und für ein bunten und kreativen Hafen in Münster kämpfen“. Er hat dafür eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und will – sollten sich hierfür genügend Unterstützer finden – in den kommenden drei Wochen gegen den Bescheid Einspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

Wer Michél Malcin dabei unterstützen möchte, dass der Doppellecker Genussbus wieder in Münsters Hafen stehen kann,findet weitere Infos unter www.doppellecker.de/help.

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