Der Kaufvertrag ist abgewickelt, der neue Standort der Justizvollzugsanstalt Münster (JVA) wurde jetzt bekanntgegeben. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) will den Neubau am nordöstlichen Rand des Stadtteils Wolbeck errichten. Verläuft alles nach Plan, könnte die neue JVA mit geplanten 640 Haftplätzen in etwa sechs Jahren bezugsfertig sein.
Oberbürgermeister Markus Lewe begrüßt, dass der BLB NRW ein Grundstück für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Münster gefunden hat: „Eine neue JVA stärkt den Justizstandort Münster. Ich gehe davon aus, dass der BLB die Bürgerinnen und Bürger zeitnah und umfassend über den vorgesehenen Standort und die Planung für den Neubau informieren wird. Für das nun anstehende Verfahren, das sogenannte „gemeindliche Einvernehmen“ mit der Stadt Münster herzustellen, ist eine zeitnahe, qualifizierte Information der Bezirksvertretung Südost und der Fachgremien des Rates erforderlich. Ich gehe davon aus, dass der bisherige JVA-Standort nach dem Umzug für eine städtebauliche Weiterentwicklung der Stadt Münster zur Verfügung stehen wird.“
Das ausgewählte Grundstück in Münster-Wolbeck ist ein 18 Hektar großes Areal nordöstlich des Kreuzungsbereichs Freckenhorster Straße / Telgter Straße in unmittelbarer Nähe des Flughafens Münster-Telgte (Berdel). Diese Fläche ist aus der umfassenden und ergebnisoffenen Standortsuche als die für eine moderne JVA am besten geeignete Fläche hervorgegangen. „Wir haben alle zur Verfügung stehenden Grundstücke anhand eines umfassenden Anforderungskatalogs auf Herz und Nieren überprüft“, erläutert Markus Vieth, Niederlassungsleiter des BLB NRW in Münster. „Um diese Fläche zu finden haben wir uns einer mehrstufigen, standardisierten Methodik bedient, die objektiv und nachvollziehbar ist und Umwelt- und Naturschutzaspekte berücksichtigt.“
Ausgangspunkt der Suche war nach Vorgabe des Ministeriums der Justiz ein 10,5 km weiter Suchradius um das Land- und Amtsgericht Münster. Das gesamte Areal wurde anhand von allgemein verfügbaren Geodaten lückenlos erfasst. Anschließend wurden die mit Tabu- und Restriktionskriterien belegten Flächen ausgeklammert. Tabukriterien sind beispielsweise Wohnbauflächen, Naturschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete. Diese Flächen mussten von vornherein ausscheiden. Zu den Restriktionskriterien zählen beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, besonders schutzwürdige Böden und Hauptgrünzüge.
Übrig blieben demnach die sogenannten „Weißflächen“. Aus ihnen wurden grundsätzlich geeignete Standorte nach projektspezifischen Kriterien wie beispielsweise Größe und Zuschnitt ausgewählt. Diese wurden dann wiederum nach Merkmalen wie Erschließung, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und im Hinblick auf soziale Aspekte und Umwelt-Aspekte bewertet und verglichen. Die am besten geeigneten Standorte, die sich aus diesem Vergleich ergaben, wurden schließlich auf ihre Verfügbarkeit geprüft. „Der ausgewählte Standort überzeugt in allen Punkten“, resümiert Vieth. „Es gibt objektiv betrachtet kein Kriterium, das gegen die Errichtung der JVA an dieser Stelle spricht. Wir sind sehr froh, dass wir dieses Grundstück erwerben konnten.“
Der Kaufvertrag für das Grundstück wurde am 26.9.2017 unterzeichnet. Inzwischen hat der Verwaltungsrat des BLB NRW dem Kauf zugestimmt. Nun wird der BLB NRW bei der Bezirksregierung die Bauvoranfrage einreichen und damit den Antrag auf Planungsrecht auf den Weg bringen. Die Stadt Münster wird in alle Abstimmungsprozesse eingebunden mit dem Ziel, einvernehmlich Baurecht zu erlangen.
Minister der Justiz Peter Biesenbach zum neuen Standort: „Ich bin bereits in der ersten Woche nach meiner Ernennung zum Minister nach Münster gefahren, um mit dem Oberbürgermeister über das Thema zu sprechen. Durch den Neubau der JVA wird der wichtige Justizstandort Münster gestärkt.“
Die Anwohner von Wolbeck sollen in Kürze von der BLB NRW persönlich und umfassend über das Vorhaben informiert werden.
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