Gleichberechtigt und selbstbestimmt leben Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. (Symbolbild: Pexels / Marcus Aurelius)
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. (Symbolbild: Pexels / Marcus Aurelius)

Am 3. Dezember wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Er erinnert daran, welche Herausforderungen Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Alltag bewältigen müssen. Gleichzeitig richtet er den Blick auf die Möglichkeiten, sie in ihrem Streben nach einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Darauf verweist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in einer aktuellen Medienmitteilung.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mit Sitz in Münster lebten Ende 2023 in Deutschland knapp acht Millionen Menschen mit schwerer Behinderung – das entspricht nahezu zehn Prozent der Bevölkerung. Auffällig ist, dass über 90 Prozent der Behinderungen auf Krankheiten zurückzuführen sind. „Es kann also jeden treffen“, heißt es in der Mitteilung, und fast jeder kenne Menschen in seinem Umfeld, die mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen leben. Damit Betroffene auch weiterhin gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, stellt die Rentenversicherung vielfältige Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Welche Hilfen gibt es, wenn die Arbeit immer schwerer fällt?

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Maßnahmen zur Rehabilitation und Prävention an. Ziel ist es, eine dauerhafte Erwerbsminderung zu vermeiden. Die Leistungen reichen von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Unterstützungsangeboten zur beruflichen Teilhabe. „Diese sollen helfen, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu sichern“, erläutert die Rentenversicherung. Falls das nicht möglich ist, kann auch eine berufliche Neuorientierung in Betracht gezogen werden.

Haben schwerbehinderte Menschen automatisch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Grad der Behinderung (GdB) automatisch die Höhe oder den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestimmt. Tatsächlich sei eine solche Rente an klare Bedingungen geknüpft, so die Rentenversicherung. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene nur dann, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf unbestimmte Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig ist, kann Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben. Entscheidend ist jedoch nicht nur die gesundheitliche Situation, sondern auch die Erfüllung versicherungsrechtlicher Voraussetzungen.

Gibt es spezielle Rentenregelungen für Schwerbehinderte?

Ja, schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Bedingungen früher in Rente gehen. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Wer nach 1964 geboren wurde, kann diese spezielle Altersrente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge beziehen. Mit Abschlägen ist ein Renteneintritt bereits ab 62 Jahren möglich.

Weitere Informationen und Kontakt

Die Deutsche Rentenversicherung stellt umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung, darunter die Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“. Diese ist online unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar. Für individuelle Fragen steht das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 48011 zur Verfügung.

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