Impfung nur mit Buchungsbestätigung! Weil es gestern auch im Impfzentrum Münster "Geistertermine" gab, wird nun gewarnt: Screenshot aus dem Buchungsvorgang reicht nicht

Für die Impfung ist eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail zwingend erforderlich, ein Screenshot reicht nicht. (Foto: Thomas Hölscher)
Für die Impfung ist eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail zwingend erforderlich, ein Screenshot reicht nicht. (Foto: Thomas Hölscher)

In mehreren NRW-Städten und Kreisen gab es dieses Problem schon vor einigen Tagen – jetzt wurde auch das Impfzentrum Münster mit dem sogenannten „Geistertermin“-Phänomen konfrontiert: Am Sonntagnachmittag mussten hier an der Halle Münsterland einige Leute abgewiesen werden, die keinen gültigen Termin für die Impfung nachweisen konnten. „Es handelt sich dabei um nicht vollständig abgeschlossene Buchungsvorgänge“, erläutert Hendrik Oen von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Sprich: Betroffene Personen, die das Impfzentrum Münster nun unverrichteter Dinge wieder verlassen mussten, hatten sich einen vermeintlich gebuchten Termin notiert oder einen Screenshot aus dem Buchungsvorgang im Onlineportal der KVWL vorgelegt – tatsächlich aber keine abschließende Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten. Entsprechend wurde der Termin nicht im Portal als belegt vermerkt. Hendrik Oen: „Die vom Land NRW täglich gelieferte Impfstoffmenge ist jedoch kontingentiert, diese steht ausschließlich Impflingen mit einem regulär gebuchten Termin zur Verfügung. Wir bitten betroffene Personen deshalb um Verständnis, dass die entsprechende Bestätigung zwingende Voraussetzung für eine Impfung ist.“

Vor diesem Hintergrund bittet die KVWL noch einmal alle impfberechtigten Personen, ihre Terminwahl zu überprüfen. Liegt eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail vor? Dann sind Datum und Uhrzeit fest vergeben. Fehlt dieses Schreiben jedoch, muss ein Termin (neu) gebucht werden. Ein Blick ins Online-Portal mit dem eigenen Buchungscode schafft Klarheit. Besagte Buchungsfehler wurden ausschließlich über das Online-Portal vermerkt. Termine, die hingegen über die KVWL-Hotline gebucht wurden, haben Bestand.

Auch wenn die Stadt Münster hier nicht in der Verantwortung steht, mühen sich alle Mitarbeitenden im Impfzentrum – also KVWL, Feuerwehr, Apothekerkammer, Hilfsorganisationen und Sicherheitsdienst – nach Kräften, betroffenen Impflingen schnell und unkompliziert zu helfen. In diesem Fall werden jetzt abgewiesene Personen zeitnah einen neuen Termin und dann auch ihre Injektion erhalten.

Bislang haben 4000 Personen ihre Erstimpfung im Impfzentrum (seit Eröffnung am 8. Februar) erhalten, davon allein 1300 Personen den AstraZeneca-Impfstoff.

Weitere Infos über den Ablauf im Impfzentrun haben wir hier geschildert: https://www.allesmuenster.de/impfzentrum-muenster-ist-bereit/ 
Weitere Infos zur Corona-Impfung sind auch auf der Web-Site der Stadt Münster zu finden: https://www.muenster.de/corona_impfung.html.

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