Auch wenn Münster eine Stadt mit ausgezeichneter medizinischer Versorgung ist, gibt es hier Menschen ohne den Schutz durch eine Krankenversicherung, und dies unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Damit sie dennoch Ärzte oder einen Krankenhausbesuch in Anspruch nehmen können, stellt die Stadt seit Ende 2016 einen Notfallfonds bereit. Vor allem aber hilft die Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ den Betroffenen dabei, eine Krankenversicherung zu erhalten und sich in das medizinische Regelversorgungssystem integrieren zu können.
Im Vergleich zu den beiden Vorjahren war die Zahl der Ratsuchenden, für die Behandlungskosten über den Notfallfonds gedeckt wurden, zwischen April 2023 und April 2024 leicht rückläufig: Für 32 Hilfesuchende (zuvor 41) wurden 55 Anträge bei insgesamt 22.000 Euro Krankenbehandlungskosten gestellt. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 30.000 Euro wurden also in diesem Berichtsjahr nicht ausgeschöpft, heißt es in dem aktuellen Bericht, der Ende August dem städtischen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vorgelegt wird.
Hinter den Behandlungszahlen stehen 19 Männer und 13 Frauen, die meisten zwischen 25 und 39 Jahre alt. 13 von ihnen sind EU-Bürger, zwölf haben keine Identitätspapiere. In die Clearingstelle kommen sie meist, weil sie krank sind und die Behandlung nicht bezahlen können. Wenn die Behandlung keinen Aufschub duldet, vermitteln die Fachleute der Clearingstelle sie zunächst an eine Einrichtung der solidarischen Gesundheitsversorgung – die Behandlung übernehmen die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung oder der Mobile Dienst, der an das Haus der Wohnungslosenhilfe angebunden ist. Kosten für die dort umgesetzten Behandlungen, die über eine Basisversorgung hinausgehen und dringend erforderlich sind, werden aus dem Notfallfonds bestritten.
Viele konnten in Krankenkassen eingegliedert werden
Parallel wird versucht, den Betroffenen zu einer Krankenversicherung zu verhelfen: Manchmal kann die Versicherung des Herkunftslandes aktiviert werden, meist aber geht es um eine Eingliederung in die deutschen Krankenkassen. Mit Erfolg: In den ersten gut sieben Projektjahren (1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2023) konnte die Clearingstelle von 1.386 Ratsuchenden bereits 971 (70 Prozent) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermitteln.
Die Clearingstelle arbeitet als Zusammenschluss dreier Träger: des Gesundheits- und Veterinäramtes, der katholischen Bischof-Hermann-Stiftung (vormalig des Caritasverbandes für die Stadt Münster) sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA). Gefördert wird die Clearingstelle vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Als Informationsstelle steht sie auch anderen Akteuren der gesundheitlichen Versorgung – wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Krankenkassen oder Schulen – zur Verfügung.
In der Beratungsstelle an der Hafenstraße 3-5 gibt es offene Sprechstunden für einen Erstkontakt jeweils montags und donnerstags von 9.30 bis 12.30 Uhr, Telefon 0251/14486-48, E-Mail: clearingstelle@ggua.de.
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