Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den „Extra-Euro“ passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst. Trotzdem geht ein Teil der 9.770 Menschen, die in Münster im Gastgewerbe arbeiten, hierbei leer aus. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert“, berichtet Helge Adolphs. Der Geschäftsführer der NGG Münsterland stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – Betriebsräte oder die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“ Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis haben, sollten auch alle bedacht werden. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Adolphs.
Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme „on top“ zum Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber „nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen“, so die NGG. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, so llten Gäste je nach Situation entscheiden. „Wer mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich mit einem Trinkgeld gerne bedanken. Mit 10 Prozent macht man nichts falsch“, so Adolphs.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist in Münster im Gewerkschaftshaus am Johann-Krane-Weg 16 zu finden und unter Tel. 0251 / 364 92 0 sowie per Mail unter region.muensterland@ngg.net zu erreichen. Weitere Informationen findet ihr auch unter https://muensterland.ngg.net/.
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