Gesundheitsamt rät zur Grippeimpfung Impfung im Oktober und November vor Höhepunkt der Grippewelle empfohlen / Wirksamer Schutz besonders für Risikogruppen

Das Gesundheitsamt Münster rät zur Grippeimpfung für die Saison 2024/25. (Archivbild: Michael Bührke)

Das Gesundheits- und Veterinäramt Münster ruft zur Grippeimpfung für die Saison 2024/25 auf und unterstützt die aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die jährliche Grippeimpfung sei der wirksamste Schutz gegen die Grippe (Influenza) und deren potenziell schwerwiegende Folgen wie Lungen- oder Herzmuskelentzündungen, insbesondere für Risikogruppen.

Der ideale Zeitpunkt für die Impfung liege in den Monaten Oktober und November, bevor die Grippewelle typischerweise ihren Höhepunkt erreicht, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Da sich der Grippevirus jährlich leicht verändert, werde der Impfstoff entsprechend angepasst. Die Immunisierung biete in der Regel einen Schutz für die gesamte Grippesaison.

Schutz besonders für Risikogruppen

„Die Grippe ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die nicht nur ältere Menschen betrifft. Wir rufen daher alle Münsteranerinnen und Münsteraner, insbesondere die Risikogruppen, dazu auf, die Möglichkeit zur Impfung zu nutzen und sich frühzeitig zu schützen“, sagt Dr. Tim Kornblum, Leiter des Gesundheits- und Veterinäramtes Münster. Die STIKO empfiehlt die Grippe-Impfung vor allem für Menschen ab 60 Jahren, Schwangere, Personen mit einer Vorerkrankung, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Beschäftigte im medizinischen Bereich sowie Kontaktpersonen von Menschen mit erhöhtem Risiko. Die Grippeimpfung ist kostenlos für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie den STIKO-Empfehlungen entsprechen. Impfungen werden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Betriebsärzten sowie in Apotheken durchgeführt.

Grippeimpfung und COVID-19

Auch in der aktuellen Saison empfiehlt die STIKO für Risikogruppen eine COVID-19-Auffrischungsimpfung. Diese kann in einer Impfsitzung zusammen mit der Grippeimpfung verabreicht werden, sofern dies medizinisch möglich ist.

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