Genn: Null-Toleranz bei Missbrauch Bischof vom Münster will künftig Macht abgeben / Portal für anonyme Hinweise geschaltet

Bischof Dr. Felix Genn nahm am Montag die Studie zum Missbrauch im Bistum Münster entgegen. (Foto: Bistum Münster / Achim Pohl)
Bischof Dr. Felix Genn nahm am Montag die Studie zum Missbrauch im Bistum Münster entgegen. (Foto: Bistum Münster / Achim Pohl)

Nachdem eine Historikerkommission am Montag die Ergebnisse ihrer Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster vorgestellt hatte, äußerte sich Bischof Dr. Felix Genn am Vormittag im Rahmen einer auch im Internet übertragenen Pressekonferenz. 

Zuerst bat Genn all die Menschen, die durch sexuellen Missbrauch durch Priester und andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Münster großes Leid erfahren haben, erneut um Entschuldigung. Auch wandte er sich damit an diejenigen, die unter Vertuschungen durch kirchliche Verantwortungsträger gelitten haben und zum Teil bis heute darunter leiden. „Ich selbst hätte in einigen Situationen anders handeln müssen“, so der Bischof weiter. „Ich war und bin Teil des Systems, das sexuellen Missbrauch möglich gemacht hat.“ Von einem Rücktritt sehe er allerdings ab. „Soweit ich selbst das überhaupt für mich beurteilen kann, glaube ich nicht, dass ich sexuellen Missbrauch vertuscht und die Interessen der Institution über die Sorge um die Betroffenen gestellt habe.“ Vielmehr wolle er seine verbleibende Amtszeit mit höchstem Engagement nutzen, weiterhin und verstärkt auf das zu hören, was Betroffene und unabhängige Gremien empfehlen und versuchen, das umzusetzen. Seine Zielperspektive werde dabei sein, sexuellen Missbrauch zu vermeiden.

Abgabe von Macht

Bischof Genn kündigte an, Macht abgeben und zugleich seine Rolle schärfen zu wollen. Als Bischof sei er Seelsorger und Mitbruder, zugleich aber auch Vorgesetzter und Richter. Das empfinde er als problematisch. Er setze daher auf kirchliche Verwaltungsgerichte, mit dem Ziel, Menschen die gerichtliche Überprüfung ihrer Rechte gegen einen sie betreffenden kirchlichen Verwaltungsakt zu ermöglichen. Eine solche kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit sei keine Straf- oder Disziplinargerichtsbarkeit, vor allem nicht bei Fällen sexuellen Missbrauchs. Aber sie mache kirchliche Verwaltungsakte durchschaubarer, transparenter und rechtlich überprüfbar.  Genn habe daher den emeritierten Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke gebeten, zu prüfen, wie und unter welchen Umständen eine vorübergehende diözesane kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bistum Münster jetzt schon eingeführt werden könnte, obwohl es noch keine Festlegungen hierzu aus Rom und auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz gibt.

Verheerende Auswirkungen 

Die Studie werfe ein erschreckendes Licht auf die institutionellen und systemischen Faktoren sexuellen Missbrauchs, auf die verheerenden Auswirkungen einer rigiden Sexualmoral, eines völlig überhöhten Priesterbildes, eines geschlossenen Systems, das wesentlich von Männern geprägt und bestimmt war, einer gänzlich falsch verstandenen Mitbrüderlichkeit und einer bewusst geschaffenen Intransparenz im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs. Genn betonte: „Sexueller Missbrauch ist immer auch Missbrauch von Macht. In der katholischen Kirche wurde er durch ein gänzlich fehlgeleitetes Verständnis von Autorität und Hierarchie, das sich insbesondere in einem überhöhten Priesterbild zeigte, begünstigt. Damit muss Schluss sein.“ Jede Form von Klerikalismus müsse ein Ende haben.

Weitere Aufarbeitung

Die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum müsse auch nach der Veröffentlichung der Studie der WWU weitergehen. Hierzu soll eine Aufarbeitungskommission eingerichtet werden. Hier müsse der Blick systematisch auch auf sexuellen Missbrauch in Ordensgemeinschaften, Internaten und anderen kirchlichen Einrichtungen gerichtet werden. Die Aufarbeitung solle über den Kreis der Kleriker hinausgehen. „Ich werde diesbezüglich Gespräche mit den jeweils Verantwortlichen suchen.“ Wie der Bischof erklärte, gebe es Überlegungen, neben den schon vorhandenen Therapie-Angeboten, zusätzlich das Angebot einer traumasensiblen Begleitung für Betroffene zu machen. Auch sei angedacht, eine vom Bistum völlig unabhängige Beratungsstelle für Betroffene einzurichten. Die Umsetzung soll gemeinsam mit Betroffenen überlegt werden. „Ich hoffe, dass wir hier noch in diesem Jahr zu einer Lösung kommen“, so Genn. Er versprach: „Priester und andere Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sexuell missbraucht haben, werden nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt, weder in Pfarreien noch in Einrichtungen. Kirchliche Mitarbeitende, die nicht in der Seelsorge eingesetzt sind und Menschen sexuell missbrauchen, müssen mit harten arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen.“ Er trete im Bistum Münster für eine Haltung der Null-Toleranz gegenüber geistlichem Missbrauch ein.

Meldeportal geschaltet

Seit heute ist ein Onlineportal geschaltet, über das Betroffene oder Zeugen sexuellen Missbrauch anonym melden können. Jede Meldung eines möglichen sexuellen Missbrauchs wird der Staatsanwaltschaft Münster übergeben. Das Portal ist über die folgende Internetadresse erreichbar: anonym-missbrauch-melden.de

Hinweis:

Du hast in deiner Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt? Du bist aktuell davon betroffen oder kennst jemanden, der Hilfe benötigt? Dann findest du Informationen über Beratungsangebote und weitere Hilfen unter https://www.hilfeportal-missbrauch.de und beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" unter 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym).

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