Es ist verboten von Brücken in den Kanal zu springen, das ist nicht nur im münsterschen Teil des Dortmund-Ems-Kanals so. Das schreibt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Standort Münster). Aber gerade an heißen Tagen sieht man viele junge Brückenspringer auf den zahlreichen Brücken entlang des Kanals. Jetzt ist ein junger Mann in Münster auf diese Weise tödlich verunglückt. Und er ist deutschlandweit kein Einzelfall.
Das Baden im Kanal wird geduldet, zumindest in vielen Bereichen. Aber auch hier sollten selbst geübte Schwimmer vorsichtig sein. Die Sicht ist schlecht, das Wasser nicht klar. An spitzem Holz oder kaputten Flaschen kann man sich schnell verletzen. Wer springt, weiß nicht, wie tief das Wasser bis zum Grund ist. Es könnte durch eine Sandbank, einen großen Stein oder weggeworfene Gegenstände, wie beispielsweise Fahrräder, die immer wieder aus dem Kanal gefischt werden, viel flacher sein, als man vermutet. Die Wenigsten prüfen vor ihrem Sprung die Tiefe des Wassers. Das wurde vermutlich auch dem 25-Jährigen zum Verhängnis, der am Freitag von einer Brücke in Münster-Gelmer gesprungen und nicht wieder aufgetaucht ist. Mehrere Anrufer alarmierten die Feuerwehr, berichtet diese. Eine Tauchergruppe der Feuerwehr Münster sowie das DLRG fanden die vermisste Person kurz darauf auf dem Boden des Kanals, reanimierten den Mann an Land und brachten ihn in das Universitätsklinikum Münster (UKM), heißt es in der Pressemeldung der Feuerwehr weiter.
Aber nicht nur zu flache Kanalstellen können Springern zum Verhängnis werden. Wer in der Nähe einer Schleuse springt oder schwimmt, setzt sich weiteren Gefahren aus. Das Schifffahrtsamt verbietet den Aufenthalt in diesen und anderen Bereichen des Kanals mit der Begründung, dass in Vorhäfen von Schleusen beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen entsteht, der sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren (Stauwerk) lässt das Wasser, das über die Wehrtreppe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen. Baden ist nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung sogar 100 Meter vor und hinter Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich verboten und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Was letztlich zu dem schweren Verlauf des jüngsten Unglücks führte, ist noch nicht bekannt. Der 25-Jährige sei laut Polizeiangaben am Wochenende seinen Verletzungen erlegen, heißt es in den Westfälischen Nachrichten.
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