Wie die Gesundheitsminister der Länder in dieser Woche beschlossen haben, sollen besonders vulnerable Personengruppen ab September eine COVID-Auffrischungsimpfung erhalten können. Neben Patienten in der Häuslichkeit betrifft dies vor allem auch viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Nachdem die niedergelassenen Ärzte durch ihr Engagement bereits zu Beginn dieses Jahres die Pflegeheimbewohner im gesamten Bundesland zügig und zuverlässig innerhalb weniger Wochen gegen Corona geimpft haben, stehen sie nun auch für eine mögliche dritte Impfung in den Einrichtungen bereit. Dies teilen die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit.
Gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen vor Ort können die Ärzte die Impfungen individuell terminieren und durchführen. Da zur gleichen Zeit auch die ersten Grippeimpfungen anstehen, befürworten die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein sowie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe eine flexible Koordination zwischen niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen, um die Menschen sicher zu versorgen.
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