Falschgeld und Waffen im Reisegepäck Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück leitet Verfahren gegen mehrere Reisende ein / Immer mehr verbotene oder unversteuerte Gegenstände

Mit dem zunehmenden Flugverkehr im Sommerflugplan nehmen auch die durch den Zoll am FMO aufgedeckten Straftaten zu. (Symbolbild: Hauptzollamt Münster)

Gleich vier Mal haben Zöllner des Hauptzollamts bei Routinekontrollen am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) unerlaubte Gegenstände im Reisegepäck von Passagieren gefunden. Die Liste der konfiszierten Artikel liest sich wie das Inventar eines Krimis: Falschgeld, Waffen sowie eine geschützte Steinkoralle.

Ungewöhnlich war der Fall eines Mannes, der mit zwei Bündeln Falschgeld in Form von gefälschten Euro- und US-Dollarnoten sowie einem Schlagring aus der Türkei einreiste. Bei einer Röntgenkontrolle seines Koffers fiel den Zöllnerinnen und Zöllnern die verbotene Waffe auf, bei der anschließenden Durchsuchung fanden sie dann auch noch die falschen Banknoten. Der Zoll stellte beides sicher und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein.

Eine Steinkoralle gehört zu den Gegenständen, die der Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück in der vergangenen Woche eingezogen hat. (Foto: Hauptzollamt Münster)

Auch ein Ehepaar, dessen Gepäck aus Südafrika nachgeschickt worden war, muss sich jetzt in Strafverfahren verantworten. Der Zoll am FMO fand in einem Koffer zwei verbotene Springmesser. Da der Koffer augenscheinlich von beiden Eheleuten genutzt worden war, leitete der Zoll gegen beide Strafverfahren ein. Die Messer wurden sichergestellt.

Ebenfalls in der vergangenen Woche fand der Zoll im Reisegepäck eines Mannes, der aus Neuseeland eingereist war, das Stück einer Steinkoralle. Steinkorallen unterliegen dem Artenschutz und dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland mitgebracht werden. Da diese im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren, behielt der Zoll die Koralle ein und eröffnete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann. Die weitere Bearbeitung übernimmt das zuständige Bundesamt für Naturschutz.

„Mit dem steigenden Flugverkehr im Sommerflugplan findet der Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück leider auch vermehrt verbotene oder unversteuerte Gegenstände“, sagt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Passagiere, die Zigaretten oder Goldschmuck über die Freigrenzen hinaus unversteuert schmuggeln wollen, treffen wir regelmäßig an. Die in der letzten Woche sichergestellten Waffen, das Falschgeld und die Steinkoralle sind aber auch für uns nicht alltäglich.“

Wenn ihr nicht sicher seid, was ihr bei euren Reisen einführen dürft, solltet ihr auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) im Bereich "Service/Online-Rechner" und "App/Zoll und Reise" nachschauen. Dort steht alles über Freigrenzen, z. B. für Alkohol und Zigaretten, und ihr könnt euch dort über Verbote zur Einfuhr bestimmter Gegenstände informieren.

 

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