Die erste Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Münster ist erfolgreich gestartet. Standort ist die York- sowie die Oxford-Kaserne mit insgesamt 1500 Plätzen und 21 Mitarbeitern. Es ist die dritte Anlaufstelle für Asylsuchende in NRW. Die Nutzung der Kaserne ist zunächst für ein bis zwei Jahre vorgesehen.
In der York-Kaserne gibt es 950, in der Oxford-Kaserne 550 Plätze. Seit Inbetriebnahme am 2. November wurden bereits 440 Menschen registriert. Geplant ist es, zunächst die Kapazitäten der York-Kaserne auszunutzen und erst dann in die Oxford-Kaserne auszuweichen.
„Wir haben seit Frühjahr dieses Jahres eine relativ stabile Lage. Es kommen weniger Flüchtlinge als vor einem Jahr. Zurzeit sind es 1500 bis 2000 Menschen pro Woche in NRW. Vor einem Jahr waren es 16000 Flüchtlinge im gleichen Zeitraum“, sagt Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller und erklärt den Grund für die Einrichtung der Erstaufnahmestelle in der York-Kaserne: „Bislang hatten wir nur zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW, in Unna und Dortmund. Dort mussten alle Flüchtlinge, die ins Land NRW kommen sollten, hin. Es hat sich herausgestellt, dass das zu wenig ist.“
Die Einrichtung gehört zum Land NRW und wird hierüber auch finanziert. Aber die Stadt Münster betreibt die Einrichtung und übernimmt einen Teil der Verwaltung. Sechs der 21 Vollzeitkräfte werden von der Stadt und 15 Mitarbeiter vom Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) gestellt. „Wir haben bei der Gewinnung von Mitarbeitern darauf geachtet, dass wir den gesamten Sprachhorizont abbilden, sodass wir auf Dolmetscher weitestgehend verzichten können“, sagt Norbert Vechtel.
Die Aufgaben einer EAE beschreibt der stellvertretende Amtsleiter so: „Eine EAE muss gewährleisten, dass es ein geregeltes Ankommen gibt. Dazu gehört die Feststellung der Identität, die Überprüfung der Gesundheit und dazu gehört natürlich auch Wohnraum für die Menschen zu schaffen und sie zu versorgen“. Die Asylsuchenden blieben maximal ein bis zwei Wochen in einer EAE, so Vechtel weiter. Das hinge auch damit zusammen, wie schnell ein Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbart werden könne. Denn das ist ein Teil des Aufnahmeprozesses. Zum Gesundheitscheck gehört vor allem eine Röntgenuntersuchung: Um zu verhindern, dass Flüchtlinge, die mit Tuberkulose (Tbc) infiziert sind, andere Menschen anstecken. Kinder und Schwangere werden mithilfe eines Schnelltest auf Tbc untersucht. Da dieser Test insgesamt länger dauert als die Röntgenuntersuchung, kommt das Verfahren nicht für alle Ankömmlinge infrage.
An dem Verwaltungsgebäude, in dem die Erstaufnahme stattfindet, musste nur wenig verändert werden. Und auch die übrigen Gebäude der Kaserne können ohne Umbaumaßnahmen genutzt werden, da die Kaserne zuvor bereits als Notunterkunft genutzt wurde.
Für die bundesweit einheitliche Registrierung ist das sogenannte PIK-System verantwortlich. PIK steht für PersonalisierungsInfrastrukturKomponenten und meint ein Registrierungssystem. Hier wird versucht die Identität über Fingerabdrücke festzustellen. Wurde ein Flüchtling bereits in einer anderen Stadt oder einer anderen Behörde über die Fingerabdrücke erfasst, kann die Identität leicht festgestellt werden. Kommt jemand ohne Papiere nach Deutschland, muss er einen Aufnahmebogen ausfüllen und bestätigt mit seiner Unterschrift zunächst die Richtigkeit. So oder so, bekommt jeder Asylsuchende nach der Feststellung der Identität einen sogenannten Ankunftnachweis (AKN). Der dient ab dem Zeitpunkt als Identifikationspapier.
Neben den bürokratischen Abläufen bei der Registrierung, dem Abdruck der Finger, dem Messen der Größe, die Abfrage der Identität im System, dem Prüfen der Gesundheit und der notdürftigen Unterbringung, werde in der ehemaligen Kaserne auch auf die psychische Verfassung geschaut. Dafür seien alle Mitarbeiter sensibilisiert, sagt Christian Kieslich von der Stadt Münster. Eine psychologische Betreuung könne man in der Kürze der Zeit jedoch nicht gewährleisten. Minderjährige unbegleitete Asylsuchende, also Kinder, die ohne Bezugsperson in Deutschland ankommen, durchlaufen das Aufnahmeverfahren geschützt durch das Jugendamt.
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