Per am Mittag erlassener Allgemeinverfügung gilt ab Mitternacht für den allgemeinen Einzelhandel der „Shutdown“. Supermärkte und Geschäfte der Grundversorgung sind davon ausgenommen. Ziel der Maßnahmen ist, das öffentliche Leben weitestgehend zum Stillstand zu bringen, um so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Aktuell meldet die Stadt Münster 130 Corona-Fälle.
Neben den bereits geschlossenen Bars und Kneipen sind auch alle Cafés, Restaurants, Gaststätten und sonstige Gastronomiebetriebe bis auf Weiteres geschlossen, gleiches gilt nun auch für Mensen. Ausgenommen sind Angebote, die zum sofortigen Verzehr gedacht sind. Ausnahmen gelten auch für Lieferdienste. „Ausdrücklich nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Herstellung und Verkauf von KFZ-Kennzeichen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel“, heißt es im Wortlaut der Verfügung. Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen.
„Die Einschnitte sind drastisch, aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie so gut es geht zu verlangsamen. Das sind wir den Alten und Kranken unserer Gesellschaft, für die eine Infektion besonders schlimme Auswirkungen haben, schuldig“, erklärte Oberbürgermeister Markus Lewe am Nachmittag. „Das Maßnahmenpaket klingt bedrohlich. Deshalb erneut der Hinweis auf den aktuellen Kenntnisstand: Die allermeisten Corona-Infektionen heilen weitgehend problemlos aus.“ Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gibt es teils restriktive Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten solcher Institutionen. „Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Alten und Schwachen und müssen konsequent umgesetzt werden, um diesen Personenkreis zu schützen“, so Lewe weiter. Um den vielen Fragen der Münsteraner gerecht zu werden, hat die Stadt Münster, zusätzlich zur Telefon-Hotline, nun auch ein E-Mail-Postfach für Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet. Diese ist unter corona@stadt-muenster.de zu erreichen.
Als erstes Krankenhaus folgte das Universitätsklinikum Münster (UKM) dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf. Dort wird angewiesen, dass an allen Krankenhäusern des Landes ab sofort ein Betretungsverbot für Dritte besteht. Am späten Nachmittag verhängte das UKM ein Besuchsverbot für das Zentralklinikum und alle externen Kliniken. Die Ambulanzen beschränken sich auf Termine, „bei denen ein Aufschub ein medizinisches Risiko für die Patienten bedeuten würde“, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Ausnahmen beim Besuchsstopp gibt es nur in der Kinderklinik, auf den Palliativstationen und nach Absprache bei Schwerstkranken. Diese Patienten dürfen eine festgelegte Person als Besucher empfangen, die sich für diese Bereiche vorab registrieren muss. Bei Kindern und Jugendlichen dürfen sich beide Elternteile registrieren, jedoch ist zu jedem Zeitpunkt nur ein Elternteil als Besuch erlaubt. Das UKM fragt in den nächsten Tagen bei den Angehörigen dieser Patienten ab, welche Personen sich für Besuche registrieren lassen wollen. Diese können dann an den beiden Haupteingängen des Zentralklinikums unter Vorlage ihres Ausweises eine Besucher-Erlaubnis abholen.
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