Lange wurde das Urteil aus der Frankfurter DFB-Zentrale erwartet, am Freitag erreichte es schließlich die Preußen. Das DFB-Sportgericht ahndet mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000€ das unsportliche Verhalten seitens der Anhängerschaft in „drei rechtlich unabhängigen Handlungen“, wie der Verein in einer Pressemeldung mitteilt.
Vor dem Spiel gegen Energie Cottbus am 9. April 2016 wurden im Preußenblock zahlreiche Rauchtöpfe gezündet. Ein Besucher erlitt daraufhin eine Rauchgasvergiftung und musste im Krankenhaus behandelt werden. Zudem zündeten Münsteraner Zuschauer in der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 22. April 2016 abermals Rauchtöpfe. Darüber hinaus wurden vor dem Spiel beim FC Erzgebirge Aue am 14. Mai 2016 Bengalische Feuer im Gästeblock abgefackelt.
„Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden“, stellt der DFB in seinem Urteil eine Strafminderung in Aussicht. Hiervon wird der SC Preußen Gebrauch machen, der derzeit gemeinsam mit dem Fanprojekt ein Mediationsverfahren zwischen Verein und aktiver Fanszene anschiebt.
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