Von Samstag auf Sonntag hat die Zahl der 7-Tages-Inzidenzen nun in allen Kreisen und Großstädten des Regierungsbezirks Münster den Inzidenzwert von 50 überschritten, so auch hier bei uns in Münster. Hier kletterte der Wert von 49,2 auf 62,2. Damit gilt für den Bereich der Stadt Münster Gefährdungsstufe 2, die weitere Maßnahmen mit sich bringt – unter eine Sperrstunde in der Gastronomie und eine Maskenpflicht in vielen Einkaufsstraßen.
Ab Montag 0:00 Uhr gilt die Allgemeinverfügung der Stadt Münster, die bereits gestern wegen der Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 (nämlich auf 49,2 = Gefährdungsstufe 1) erlassen wurde. Ab Dienstag 0:00 Uhr gelten dann weitere Maßnahmen. Mit der Gefährdungsstufe 2 gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung gibt es vor allem im Bereich der Gastronomie weitere Einschränkungen: Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr müssen diese komplett geschlossen sein. Dann ist auch kein Außer-Haus-Verkauf erlaubt. An einem Tisch dürfen maximal fünf Personen sitzen. Mehr sind nur zulässig, wenn alle aus einer Familie oder nur aus zwei Hausständen stammen. Während der Sperrstunde ist auch der Verkauf von Alkohol verboten.
An Festen (ohnehin nur aus herausgehobenem Anlass) dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen. Für Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse gelten neue Obergrenzen: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen, im Freien bis zu 500 Personen. Ab 100 Personen muss vorher ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Diese Vorgabe gilt unter anderem nicht für Beerdigungen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Treffen sich mehr als fünf Personen (Ausnahme: Verwandtschaft in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner und Geschwister oder aus zwei Haushalten) im öffentlichen Raum, gelten die bekannten Masken- und Abstandsregeln. Bis zu den Weihnachtsferien muss zudem in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für folgende Straßen und Plätze im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr:
- Prinzipalmarkt
- Michaelisplatz
- Rothenburg
- Königsstraße zwischen Marievengasse und Rothenburg einschließlich Picassoplatz und Adolph-Kolping-Platz
- Hötteweg, Marievengasse
- Ludgeristraße (zwischen Verspoel und Klemensstraße)
- Salzstraße (im Bereich der Fußgängerzone)
- Bolandsgasse
- Julius-Voos-Gasse
- Windthorststraße (zwischen Klosterstraße und Ludgeristraße)
- Stubengasse
- Heinrich-Brüning-Straße
- Syndikatplatz, Platz des Westfälischen Friedens, Gruetgasse
- Klemensstraße
- Klarissengasse
- Beginengasse
Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze im Zeitraum von 20 bis 5 Uhr:
- Jüdefelderstraße (zwischen Münzstraße und Überwasserstraße)
- Münzstraße (auf dem südlichen Gehweg/Parkplatz zwischen Schlossplatz und Jüdefelderstraße)
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt grundsätzlich für alle Personen, die die aufgeführten Straßen und Plätze nutzen. Ausnahmen von der Verpflichtung ergeben sich aus der Regelung des § 2 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung (Kinder, Befreiung aus medizinischen Gründen etc.). Die Maskenpflicht entfällt für Radfahrende in den für den Radverkehr zugelassenen Bereichen während der Fahrt.
Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer: „Alle Maßnahmen dienen der Reduzierung von Kontakten und dem Infektionsschutz. Dies kann und sollte jeder in seinem privaten Umfeld durch Eigenverantwortung und Rücksichtnahme entsprechend ergänzen. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Stadt Münster im Laufe der Woche weitere Maßnahmen festlegen wird.“
#COVID19 Update 7-Tages-Inzidenzen im Regierungsbezirk Münster (Zahlen: LZG NRW, Stand: 25.10., 0 Uhr):
Kreis #Borken: 62,2
Bottrop: 88,5
Kreis #Coesfeld: 59,8
Gelsenkirchen: 122,5
Münster: 62,2
Kreis #Recklinghausen: 94,0
Kreis #Steinfurt: 58,9
Kreis #Warendorf: 85,3 pic.twitter.com/HBWNRC2Rt4— Bezirksregierung Münster (@BezRegMuenster) October 25, 2020
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